BGH stärkt Rechte der Kreditnehmer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. Januar 2016 die Rechte von Kreditnehmern gestärkt. Das aktuelle Urteil bringt Verbrauchern, im Bezug auf Vorfälligkeitsentschädigung, eine finanziell Entlastung.

Wenn ein Kreditunternhemen ein Darlehen aufgrund von Zahlungsverzug kündigt, darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. In diesem Fall werden Verzugszinsen berechnet, die für den Kreditnehmer, im Vergleich zur Vorfälligkeitsentschädigung günstiger kommt. Dies Urteilte der BGH am 19. Januar 2016.

Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung müssen die Banken zudem das Sondertilgungsrecht berücksichtigen, das bei vielen Kreditverträgen Bestandteil ist. Auch das senkt die Kosten für den Verbraucher.

Da die Verbraucherschützer befürchten, dass die aktuelle Rechtsprechung bei den Sachbearbeitern der Banken nicht vollumfänglich berücksichtigt wird, sollten Verbraucher, die Nachberechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Zweifel der Richtigkeit von einem unabhängigen Experten überprüfen lassen.

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