Bundesregierung informiert

Dafür hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf mit neuen Regelungen zur Registrierung und Beaufsichtigung von Anlageberatern beschlossen. Viele Bürgerinnen und Bürger mussten im Zuge der Finanzmarktkrise Verluste bei ihren privaten Geldanlagen hinnehmen. Die Finanzmarktkrise hat auch bei der Anlageberatung Defizite sichtbar gemacht, die es zu beheben gilt.

Vor Falschberatung schützen

Um Anleger vor falscher Beratung zu schützen, müssen inländische Banken und Finanzdienstleistungsinstitute ihre Anlageberater künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) registrieren lassen. Das gilt auch für Vertriebsverantwortliche und so genannte Compliance-Beauftragte. Außerdem müssen die Institute die ange­mes­sene Qualifikation ihrer Mitarbeiter bestätigen.

Sanktionen: Die Bafin kann einem Unternehmen künftig den Einsatz von Mitarbeitern zeitweise untersagen: bei schwerwiegenden Verstößen sogar bis zu zwei Jahren. Ferner kann die Behörde Falschberatung mit Bußgeldern ahnen.

Produktinformationen von allen Banken

Alle Institute werden verpflichtet, für private Kunden Produktinformationsblätter herauszugeben. Kurz und verständlich sollen diese „Beipackzettel“ zu Geldanlagen über die wesentlichen Eigenschaften des Finanzproduktes aufklären.

Zwar hatten einige Banken Anfang des Jahres die Initiative von Bundesverbraucherministerin Aigner aufgegriffen. Sie setzen bei der Kundenberatung schon heute eigene Informationsblätter ein.

Für die Bundesregierung reicht das nicht aus. Ziel ist, dass alle Bankkunden gleichermaßen informiert werden. Anleger sollen vor allem auch die Risiken von Bankprodukten besser erkennen können.

Die Bundesregierung wird die einheitliche Gestaltung dieser Produktinformationen in einer Rechtsverordnung konkretisieren.
Aufsicht über „Grauen Kapitalmarkt“ geplant
Außerdem wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Regulierung des so genannten „grauen Kapitalmarkts“ auf den Weg bringen.

Dieser soll dazu beitragen, vor allem die Produkte geschlossener Fonds stärker zu regulieren. Vorgesehen sind etwa höhere Anforderungen für Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte und eine genauere Überprüfung seitens der Bafin. Geschlossene Fonds sehen in der Regel lange Laufzeiten und hohe Mindestanlagesummen vor. Sie bieten aber kaum Möglichkeit, während der Laufzeit Anteile zu veräußern.

Zum anderen sind für die gewerblichen Vermittler solcher Produkte deutlich schärfere Qualifizierungs- und Registrierungspflichten vorgesehen. So sollen unqualifizierte Vermittler keine Gewerbeerlaubnis mehr erhalten. Und auch für sie sollen – wie für Banken – präzise Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten gelten.

Mit den beiden Gesetzesvorhaben schließt die Bundesregierung bestehende Lücken und stärkt den Anlegerschutz deutlich. Das kommt nicht zuletzt der Finanzstabilität insgesamt zugute.

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