Button-Lösung zum Schutz vor Internet-Kostenfallen

Kostenfalle im elektronischen Geschäftsverkehr.

Die Bundesregierung hat am 24. August 2011 den Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr beschlossen.
Dahinter verbirgt sich die vom BMELV geforderte „Button-Lösung“ zum Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen vor Kostenfallen im Internet.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch die geplante Neuregelung vor Kosten oder Abo-Fallen im Internet besser geschützt.

In Zukunft wird ein Vertrag mit einem Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr nur dann zu Stande kommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

Wenn der Bestellvorgang durch die Aktivierung einer Schaltfläche erfolgt, ist diese Schaltfläche gut lesbar ausschließlich mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu kennzeichnen. Erst nach Bestätigung der Zahlungspflicht ist der Verbraucher an den Vertrag gebunden.

Der Gesetzentwurf wird im nächsten Schritt dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und könnte im Frühjahr 2012 in Kraft treten.

(Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Dossier/Verbraucherschutz/Internetkostenfallen.html;jsessionid=FD7718DB3DE842882397E01F43448D54.2_cid154)

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