Die Doha-Entwicklungsrunde

Verhandlungsrunde der Welthandelsorganisation

Als Doha-Entwicklungsrunde (auch „Doha-Development-Agenda“ – DDA) wird die aktuelle Verhandlungsrunde der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO) bezeichnet, die 2001 in Doha (Katar) eröffnet wurde.
Erklärtes Ziel der Runde ist insbesondere die bessere Einbindung der Entwicklungsländer in den Welthandel durch Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse.

Grundlage der fortgeschrittenen Agrarverhandlungen ist der Entwurf für die Modalitäten einer weiteren Liberalisierung des Landwirtschaftssektors von Dezember 2008. Viele technische Fragen konnten inzwischen geklärt werden. Noch besteht aber kein politischer Konsens über das Ambitionsniveau beim Agrarmarktzugang und bei der Reduzierung der internen Stützung. Beides hängt u.a. mit dem zu erwartenden Grad der Liberalisierung bei Industriegütern und Dienstleistungen zusammen.

Noch ungelöst sind auch die den Landwirtschaftsbereich berührenden Fragen einer Stärkung des Schutzes geographischer Herkunftsangaben und des Verhältnisses des Abkommens über geistiges Eigentum (TRIPS) zur Konvention über biologische Vielfalt. Hier führt der Generaldirektor der WTO, Pascal Lamy, viele Gespräche mit den Staaten, die noch keine übereinstimmende Haltung haben.

Das BMELV hat großes Interesse an einem baldigen ausgewogenen Abschluss der WTO-Verhandlungen. Ein solcher Abschluss würde die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union multilateral absichern und europäischen, also auch deutschen Landwirten, Planungssicherheit geben und Chancen eröffnen.

Bisheriger Prozess
Wichtige Zwischenschritte im Verhandlungsprozess waren:

das Scheitern der Ministerkonferenz von Cancún (Mexiko) im September 2003, das einen vorläufigen Rückschlag der Doha-Runde bedeutete,
die Rahmenvereinbarung („Juli-Paket“) vom Sommer 2004, die unter anderem durch Zugeständnisse seitens der EU möglich wurde (die EU stellte im Rahmen einer gemeinsamen Initiative der EU-Kommissare Lamy und Fischler die Abschaffung der Agrarexportsubventionen in Aussicht, sofern die anderen WTO-Mitglieder parallel ihre handelsverzerrenden Exportstützungen aufgeben),
die WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2005 in Hongkong mit dem Agrarbereich als zentralem Thema. Innerhalb des Agrarbereiches wurde im Grundsatz der Abbau handelsverzerrender Exportfördermaßnahmen bis 2013 als Teil des noch abzuschließenden Gesamtpaketes vereinbart.
die Vorlage von Kompromisspapieren durch die Vorsitzenden der WTO-Verhandlungsgruppen Landwirtschaft und Industriezölle, Falconer und Stephenson, im Jahre 2007 und die darauf folgende erneute Intensivierung der Verhandlungen,
das ergebnislose des Ministertreffen von Genf im Juli 2008, das hauptsächlich auf unüberbrückbare Differenzen zwischen den USA und den Schwellenländer, insbesondere Indien, über die Ausgestaltung des „Speziellen Schutzmechanismus“ (SSM: ermächtigt Entwicklungsländer, Zusatzzölle bei Überschreitung von Referenzmengen oder -volumen bestimmter Güter zu erheben) zurückzuführen ist.
Die gesamten Verhandlungen sind als „Single Undertaking“ ausgerichtet, das heißt, Einigungen und Zwischenfestlegungen zu einzelnen Fragen der Doha-Agenda werden erst verbindlich, wenn es eine Gesamteinigung zu allen Einzelaspekten gibt, die von allen WTO-Mitgliedern akzeptiert wird.

Ziel der Bundesregierung ist, bei den Doha-Verhandlungen im Agrarbereich, den Entwicklungsländern eine gleichberechtigte Teilnahme am Welthandel zu ermöglichen und zugleich sicherzustellen, dass das europäische Modell einer multifunktionalen Landwirtschaft auch in Zukunft Bestand hat.

(Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Europa-Internationales/Welthandel-WTO/DohaRunde/DohaEntwicklungsrunde.html)

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