Energie-Rechtsberatung der Verbraucherzentrale

Pilotprojekt bietet kompetente Hilfe

Die Energie-Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin erlebt zurzeit einen Ansturm. Nachdem TelDaFax aus dem Gasnetz geflogen ist, machen sich viele Verbraucher Sorgen um ihr vorausgezahltes Geld.

Allerdings lohnt sich ein Gespräch mit der Energie-Rechtsberaterin Sonja Stempel auch in weniger turbulenten Zeiten. „Am häufigsten nachgefragt werden die Themen Stromanbieterwechsel, Vertragskonditionen, Kündigungsfristen, Tarifvergleich und Widerrufsrecht“, so die Juristin.

Bei vielen Verbrauchern amortisiert sich die Investition von 5 Euro für eine einmalige Beratung schnell durch Einsparungen bei Strom und Gas. Manchen Kunden allerdings kann die Energie-Rechtsberaterin außer mit Informationen nicht weiterhelfen. Beispielsweise passiert es immer wieder, dass Stromkunden über Jahre ihren Zählerstand nicht dem Anbieter mitteilen. So wird ihr Verbrauch geschätzt, und in manchen Fällen veranschlagt der Versorger dabei sogar nur den Grundpreis. Das böse Erwachen kommt, wenn beim Auszug oder beim Versorgerwechsel der Endstand abgelesen wird. „Wir hatten schon Fälle, bei denen es um Nachzahlungen in Höhe von mehreren tausend Euro ging“, berichtet Sonja Stempel.

Die Energie-Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin steht Verbrauchern mit Rat und Tat zur Seite. Für die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Verbindung mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte Beratung ist lediglich ein symbolischer Unkostenbeitrag zu entrichten.

Termine können telefonisch unter 030-214 85-150 vereinbart werden (dienstags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr), per E-Mail unter mail@verbraucherzentrale-berlin.de oder persönlich in der Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin.

(Quelle: http://www.vz-berlin.de/UNIQ131412002121916/link864581A.html)

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