Falsche Entscheidung für Halberstadt ?

Pressefrühstück: Fachliche Prüfung der Wirkungsanalyse für das Vorhaben „Harzhof“ und des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Halberstadt

Falsche Entscheidung für Halberstadt ?

Ehemals ProMarkt

In der Stadt Halberstadt ist am Standort Harzhof die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes mit einer Verkaufsfläche von 3.000 m² (davon 2.100 m² Lebensmittel) zuzüglich Konzessionären geplant. Seit Bekanntwerden der Pläne wird das Vorhaben kontrovers diskutiert. Während die Befürworter mit einer verbesserten Versorgung der Bevölkerung im Südwesten der Kernstadt argumentieren, befürchten die kritischen Stimmen vor dem Hintergrund einer bereits sehr angespannten Wettbewerbssituation negative Auswirkungen auf die bestehende Versorgungs- und Zentrenstruktur in Halberstadt.

Vor diesem Hintergrund wurde das Planungsbüro Junker und Kruse, Stadtforschung § Planung aus Dortmund von der Halberstädter Kaufmannsgilde e. V. mit einer Plausibilitätsprüfung der Gutachten beauftragt, die dem Planverfahren zugrunde liegen. Diese Prüfung kam zu folgenden Ergebnissen:

1. Das Einzelhandelskonzept der Stadt Halberstadt weist teilweise methodische Schwächen und interne Widersprüche auf. Viele Bausteine sind nicht oder nur unzureichend begründet. Dies gilt auch im Hinblick auf die Einstufung des Standortes Harzhof als potenzielles Nahversorgungszentrum, für die eine städtebauliche Herleitung fehlt. Diese Ausweisung, die zu einer Privilegierung des Standortes führt, ist fachlich nicht nachvollziehbar und rechtlich nicht belastbar, denn es handelt sich um einen
städtebaulich nur teilintegrierten und autokundenortientierten Standort ohne Einzelhandelsvorprägung und
mit Defiziten in der Erreichbarkeit für Fußgänger und ÖPNV-Kunden sowie
einem insgesamt nur geringen Bevölkerungspotenzial im Umfeld.

2. Zusätzlich weicht das aktuell geplante Vorhaben in doppelter Hinsicht von der Einstufung als Nahversorgungszentrum gemäß Einzelhandelskonzept ab. Es dient zum einen nicht vorrangig der Nahversorgung der umliegenden Wohngebiete, sondern reicht in seiner Dimensionierung deutlich darüber hinaus. Zum anderen handelt es sich bei dem Vorhaben nicht um ein Zentrum, sondern um einen solitären, autokundenorientierten Nahversorgungsstandort. Diese offensichtlichen Widersprüche werden im Rahmen des Planverfahrens nicht angemessen thematisiert.

3. Die von der GMA angefertigte Auswirkungsanalyse weist verschiedene Mängel auf, die dazu führen, dass die Auswirkungen des Vorhabens vor allem in Halberstadt selbst, aber auch im direkten Umland zu gering dargestellt werden. So wurden u.a. die Vorhabensumsätze zu niedrig angesetzt. Drogeriewaren und die sonstigen zentrenrelevanten Sortimente wurden trotz der geplanten Verkaufsfläche von insgesamt 900 m² überhaupt nicht in die Untersuchung einbezogen. Bei der Bewertung der Auswirkungen wurde zudem nicht berücksichtigt, dass die bestehenden Einzelhandelsbetriebe in Halberstadt als Folge der bereits ausgeprägten Konkurrenzsituation bei gleichzeitig rückläufiger, einzelhandelsrelevanter Nachfragebasis besonders empfindlich gegenüber den zu erwartenden hohen Umsatzumverteilungen sind. Die Analyse bietet somit kein ausreichendes Abwägungsmaterial für die Beurteilung der Auswirkungen der Vorhaben gemäß § 11 (3) BauNVO.

4. Das Vorhaben erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Halberstadt. Die Begründung zur 4. Änderung des FNP basiert mit dem Einzelhandelskonzept und der Auswirkungsanalyse der GMA nach Einschätzung von Junker und Kruse auf nicht belastbaren Grundlagen. Zusätzlich enthält die Begründung zum Flächennutzungsplan jedoch auch diverse weitergehende Annahmen und Aussagen, die ebenfalls teilweise unplausibel sind bzw. sogar im Widerspruch zu den Ergebnissen der GMA stehen. Dies gilt beispielsweise für die mit Verweis auf das Einzelhandelskonzept vorgebrachte Behauptung, ohne das Projekt Harzhof würde der Stadt Halberstadt „ein weiterer, sukzessiver Bedeutungsverlust“ im Hinblick auf die mittelzentrale Versorgungsfunktion drohen. Tatsächlich wird die Stadt Halberstadt laut Einzelhandelskonzept ihrer Versorgungsfunktion mehr als gerecht. Speziell in der Branche Nahrungs- und Genussmittel besteht gemäß Einzelhandelskonzept sogar das umgekehrte Problem zunehmender Verkaufsflächenüberhänge, da das Nachfragepotenzial in Halberstadt und Umland stetig schrumpft. Durch das Vorhaben am Harzhof würde die Lebensmittelverkaufsfläche in Halberstadt voraussichtlich auf rd. 31.000 m² steigen. Dieser Wert liegt rd. 60 % über der gemäß Einzelhandelskonzept in Halberstadt im Jahr 2020 noch tragfähigen Verkaufsfläche von 19.200 m². Diese Diskrepanz wird im Planverfahren nicht gewürdigt

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