GarantieHebelPlan ’08 – Verteidigung gegen Mahnbescheide

München, 27.07.2016: Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, verteidigt diese bereits Anleger der Fondsgesellschaft GarantieHebelPlan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG gegen Mahnbescheide der Fondsgesellschaft.

 

Nach dem Emissionsprospekt sollte die Beteiligungsgesellschaft GarantieHebelPlan ’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG Anlegergelder in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds investieren. Hierbei wurden den Anlegern überdurchschnittliche Erträge versprochen, indem die Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft). Diese Hebelung sollte bis zu 300 % des Eigenkapitals betragen können.

 

Die Anleger konnten ihre Einlagen entweder sofort in voller Höhe einzahlen oder ratierlich in Form eines monatlichen Ratensparplans. Gerade bei den Ratensparplänen haben Anleger teilweise sehr hohe Einlagen im fünf- bis sechsstelligen Bereich gezeichnet, die jedoch mit geringen monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren bespart werden sollten.

 

Eine große Vielzahl der Anleger haben inzwischen Mahnbescheide erhalten, mit denen ausstehende Raten geltend gemacht werden.

 

„Anleger, die sich rechtzeitig bei uns gemeldet haben, konnten wir bereits bei der Abwehr dieser Mahnbescheide unterstützen“, so Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

 

Viele Anleger haben nämlich die monatlichen Raten an GarantieHebelPlan ´08 eingestellt, nachdem sie von negativen Berichten über die wirtschaftliche Situation von GarantieHebelPlan ´08 erfahren haben.

 

„Tatsächlich besteht ein erhebliches Risiko für die Anleger, grundsätzlich vom ersten Tag ihrer Beteiligung in voller Höhe der Zeichnungssumme haften zu müssen. Dies war vielen der von uns vertretenen Anlegern bei Zeichnung der Beteiligung nicht bekannt,“ wie Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter erklärt.

 

Was ist zu tun, wenn Sie nun auch einen Mahnbescheid erhalten?

 

CLLB Rechtsanwälte empfehlen, unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen, sobald Anleger einen Mahnbescheid erhalten haben. Denn wenn Anleger keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben, ergeht ein vollstreckbarer Titel (sogenannter „Vollstreckungsbescheid“) gegen die Anleger, aus dem ohne weiteres vollstreckt werden kann.

 

„Rechtlicher Rat sollte hier sofort eingeholt werden, da Fristen im Mahnverfahren sehr kurz sind. Regelmäßig muss man bei diesen Verfahren innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung tätig werden, um rechtliche Nachteile abzuwenden,“ so Rechtsanwältin Aylin Pratsch.

 

CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus vertreten CLLB Rechtsanwälte bereits geschädigte Anleger, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft geltend zu machen. Hierbei haben CLLB Rechtsanwälte auch bereits Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan ’08 erwirkt. In anderen Fällen konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan ’08 geschlossen werden.

 

 

Pressekontakt: Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de

 

 

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