Information und Beratung

Zum neuen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Neues Projekt der Verbraucherzentralen

In einem Pilotprojekt informieren und beraten die Verbraucherzentralen ab sofort Pflegebedürftige, deren Angehörige und Interessierte zur veränderten Rechtslage durch das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Die Verbraucherzentralen helfen Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre rechtliche Situation zu verstehen und ihre Rechte wahrzunehmen.

Viele ältere, pflegebedürftige oder behinderte erwachsene Menschen leben in Alten- oder Pflegeheimen, zunehmend aber auch in Pflegewohngemeinschaften. Seit 2009 stärkt das WBVG die Rechte dieser Verbraucher und berücksichtigt deren veränderte Lebensrealitäten.

Das WBVG regelt die zivilrechtlichen Anforderungen an Verträge, in denen es um das Wohnen verbunden mit der Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen geht. So müssen Anbieter bereits vor Vertragsschluss schriftlich verständliche Informationen bereitstellen, sowohl zu den konkreten Leistungen als auch zu den Ergebnissen der Qualitätsprüfungen. Auch muss ein entsprechend angepasstes Vertragsangebot vorgelegt werden, wenn sich der Gesundheitszustand und damit der Betreuungsbedarf des Pflegebedürftigen verändert.

Finanziert wird das Projekt „Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) – stärkerer Verbraucherschutz für mehr Selbstbestimmung“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Beratungstelefon der Verbraucherzentralen erreichen Sie mittwochs in der Zeit von 10 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 030/214 851 60. Hier können individuelle Fragen zu Verträgen nach dem WBVG geklärt werden.

Außerdem erläutert die umfangreiche Broschüre Vertrag im Blick (PDF, 767 KB) mit vielen praktischen Beispielen die neuen gesetzlichen Regelungen. Sie kann kostenlos in der Infothek der Verbraucherzentrale Bremen abgeholt werden. Auch ein in kostenloser Download (PDF, 767 KB) ist möglich.

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/gesundheit/info-beratung-wbvg.html)

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