Klarheit und Wahrheit bei der Lebensmittel-Kennzeichnung

Verbesserte Kennzeichnung

Lebensmittelhersteller und -händler dürfen Verbraucher durch die Kennzeichnung und Aufmachung ihrer Produkte oder durch Werbeaussagen nicht täuschen und in die Irre führen.

Mit seiner Initiative „Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“ will das BMELV die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Kennzeichnung informieren, sie besser vor Täuschung schützen und Unternehmen im Wettbewerb stärken, die ihre Produkte verbraucherfreundlich kennzeichnen.

Das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de

Das vom BMELV geförderte Internetportal lebensmittelklarheit.de ist Teil der BMELV-Initiative und Grundlage für die Ermittlung der Verbraucher- und Unternehmerwahrnehmung zur Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln.

Das Portal wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hessen betrieben. Es informiert Verbraucherinnen und Verbraucher kompakt und verständlich über rechtliche Regelungen zur Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln.

Sie können Produkte nennen, von denen sie sich getäuscht fühlen: Seit dem Start des Internetportals am 20. Juli 2011 haben Verbraucherinnen und Verbraucher laut Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverband rund 2000 Produktmeldungen und etwa 1000 sonstige Anfragen übermittelt (Stand August 2011).

Die Verbraucherzentrale bewertet die Kennzeichnung und Aufmachung aus ihrer Sicht, und die betreffenden Unternehmen können dazu Stellung nehmen. Neue Entwicklungen, z.B. Produktänderungen, werden im Portal bekannt gegeben.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner betonte zum Start des Internetportals www.lebensmittelklarheit.de: „Deutschland liegt bei der Sicherheit und Qualität seiner Lebensmittel an der Weltspitze. Ich denke, das ist ein hohes Gut, das wir bewahren sollten. Wir – damit meine ich nicht nur den Staat, sondern auch die Wirtschaft!“

Die Ministerin wies darauf hin, dass es bei über 200.000 unterschiedlichen Lebensmitteln in deutschen Regalen und bei mehreren 10.000 Produkten, die Jahr für Jahr neu auf den Markt kommen, auch immer wieder Grauzonen geben wird, die nur schwer gesetzlich zu regeln sind: „Hier setzt das neue Internet-Portal an: Das Portal steht für umfassende Verbraucherinformation und mehr Transparenz. Es wird auch hilfreich sein, um zu erfahren, wo die Verbraucher der Schuh drückt und wo gegebenenfalls Regelungen angepasst werden müssen. Mit dem Portal wollen wir gezielt die Information der Bürger verbessern und eine Diskussion anstoßen über bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln.“

„Ich will einen seriösen Dialog zwischen Verbrauchern und Wirtschaft anstoßen und wo nötig Verbesserungen durchsetzen.“, sagte Bundesministerin Aigner, und verwies auf den bereits jetzt einsetzenden Erfolg des Portals: „Ich bin sicher, dieses Internet-Portal der Verbraucherzentralen wird ein Erfolg – denn der Erfolg ist schon da! Noch bevor die Internet-Adresse frei geschaltet wurde, haben einige betroffene Hersteller bereits bei der Kennzeichnung nachgebessert!“

(Quelle: http://www.bmelv.de/DE/Ernaehrung/Kennzeichnung/Lebensmittelklarheit/lebensmittelklarheit_node.html;jsessionid=FD7718DB3DE842882397E01F43448D54.2_cid154)

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