Kostenfalle Flüssiggas?

Worauf Verbraucher achten sollten

In Gebäuden, die nicht über einen Anschluss ans Erdgasnetz verfügen, ist eine Heizung mit Flüssiggas oft eine Alternative zum Heizöl. Allerdings drohen bei ungünstigen Verträgen erhebliche Mehrkosten. Ein sorgfältiger Vergleich der Angebote lohnt sich also.

Schon die Beschaffung des Tanks will gut überlegt sein: „Der Kauf eines eigenen Tanks ist in jedem Fall günstiger als die Miete“, erläutert Manfred Heuer, Energieberater der Verbraucherzentrale Bremen. Die Wartung des eigenen Flüssiggasbehälters über den TÜV ist problemlos und sogar oft günstiger als im Rahmen des Wartungsvertrags für einen gemieteten Tank. Die notwendigen Sach- und Haftpflichtversicherungen sind ebenfalls unkompliziert abzuschließen.

Bares Geld kann außerdem sparen, wer das Flüssiggas vom jeweils günstigsten Anbieter bezieht. Unbedingt vermeiden sollten Verbraucher deshalb eine langfristige Bindung an einen bestimmten Lieferanten, denn die Preisunterschiede auf dem Markt sind enorm. Übrigens: Die Warnung vor mangelnder Liefersicherheit ohne langfristige Verträge ist unberechtigt. „Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem Verbrauchern trotz Zahlungsfähigkeit kein Gas geliefert worden wäre“, betont Heuer. Doch auch wer die Vertragskündigung und die Organisation der Eigenversorgung scheut, kann mit dem Anbieter verhandeln und so den Preis erheblich drücken.

Vorsicht geboten ist bei Verträgen, bei denen sich der Lieferant für eine einmalige Anschlussgebühr sowie ein monatliches Entgelt sowohl um den Hausanschluss als auch um den Tank samt rechtzeitigem Nachschub kümmert. Hier kann ein Wechsel des Lieferanten unter Umständen teuer werden. Ob die Kündigung eines solchen Vertrages möglich und wirtschaftlich ist, muss daher im Einzelfall geklärt werden.
Bei Fragen zur Flüssiggasversorgung und allen Themen rund um Heizung und Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder gegen einen Kostenbeitrag von fünf Euro mit einem ausführlichen persönlichen Beratungsgespräch (Terminvereinbarung Bremen: 0421-160777; Bremerhaven: 0471- 26194). In der Verbraucherzentrale Bremen werden darüber hinaus auch Energierechtsberatungen angeboten. Alle Infos, Online-Beratung und die nächste Beratungsstelle gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de, telefonische Kurzberatung und Terminvereinbarung unter 018 – 809 802 400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/energie/kostenfalle-fluessiggas.html)

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