Mandant ist Anwaltsliebling

Unser Artikel zu den so genannten Anlegerschutzanwälten hat die Aufmerksamkeit vieler User geweckt, dies zeigen viele Zuschriften an uns zu diesem Thema. Viele sehen Anlegerschutzanwälte kritisch, genau wie wir,denn den Anwälten geht es doch nur um die Gewinnung von Mandaten.

Ihr Honorar bekommen die Anwäte immer. Erfolgsabhängig, wie zum Beispiel in den USA, arbeitet in Deutschland kein Anwalt. Wenn ich eine Kanzlei mit 50 Mitarbeitern habe, dann muss der Rubel rollen -manchmal sicherlich auch hier egal wie ich an die Mandate komme. Aufpassen, so einige User, muss man vor allem bei Anwälten, die sich noch den Mantel „Verbraucherschützer zu sein“ umhängen, den Verbraucherschutz aber letztlich nur nutzen, um eigene Mandate zu bekommen. Das ist dann so ein Mittel zum Zweck. Manche Anwälte unterstützen sogar Anlegerschutzvereine, um darüber Mandate zu bekommen. Also unser Rat hier, ihr Anwalt um die Ecke oder der Anwalt der Ihnen von der Anwaltskammer empfohlen wird, ist oft sicherlich der bessere Rat. Fragen Sie den Anwalt auch immer, was sie die Beauftragung an ihn sie letztlich kosten kann. Manche benennen Ihnen einen Betrag von 100 Euro/200 Euro (im Einzelhandel würde man sagen Lockangebot). Die tatsächlichen Kosten können aber durchaus beim 30-fachen oder noch mehr liegen, je nachdem wie weit dass Verfahren durchgeführt wird. Zu einem ganz besonderen Fall haben wir jetzt einmal den Verbraucherzentrale Bundesverband angeschrieben. Hier sind unsere Recherchen doch auf erhebliche mögliche Interessenskonflikte gestoßen. Mal schauen wie sich der Bundesverband dazu äussert.

Danke da auch an gomopa, die diesen Interessenkonflikt zum Beispiel im lezten Jahr durchaus auch noch gesehen und veröffentlicht haben.

Relevante Beiträge