OLG Frankfurt Urteil: Fehlerhafte Wiederrufsbelehrung der Sparkasse & Kreissparkassen!

Das Oberlandgericht Frankfurt hat am 27. Januar 2016, eine von den Sparkassen & Kreissparkassen zwischen 2004-2010 verwendete Widerrufsbelehrung für Immobiliendarlehen als falsch eingestuft. Betroffene Sparkassenkunden sollten daher ihre Darlehensverträge aus dem oben genannten Zweitraum von einem Fachanwalt prüfen lassen.

Haben Sie zwischen Novenmber 2002 und 2010 ein Immobiliendarlehen bei ihrer Sparkasse aufgenommen? Dann ist vermutlich die Widerrufsbelehrung falsch. Sollten dies der Fall sein, dann können Sie vom Widerrufs-Joker profitieren. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung haben Sie die Möglichkeit, ihre alte Finanzierung zu widerrufen und durch ein neues Darlehen mit derzeit niedrigeren Bauzinsen abzulösen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass dies auf ihr Immobiliendarlehen einer Sparkasse zutrifft, ist groß. Die Hamburger Verbraucherzentrale hat bisher insgesamt mehr als 3.300 Immobilienkredite untersucht und stellte fest, dass über 80 Prozent aller Widerrufsbelehrungen fehlerhaft waren.

Auch bei nicht mehr bestehende Immobiliendarlehen, die von verbrauchern vorzeitig gekündigt wurden und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufweisen, kann dieses Urteil bares Geld bedeuten. Denn Sie können damit eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung bei erfolgreichen Widerruf zurückverlangen.

Betroffene Verbraucher sollten jedoch sofort tätig werden, da die Bundesregierung beschlossen hat, das ewige Widerrufsrecht für ältere Verträge von 2002 – 2010 auslaufen zu lassen. Diese gesetzliche Regelung soll mit dem Umsetzungsgesetz zur europäischen Wohnimmobilienkredit-Richtlinie schon im März 2016 in Kraft treten. Danach bleibt dem Verbraucher nur noch 3 Monate Überlegungszeit, ob sie von ihrem möglicherweise bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen.

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