Rindfleisch aus anderen EU-Ländern

Verdacht auf falsche Deklaration

Gegen den Fleischgroßhändler Vion, einen der größten Fleischvermarkter Europas, ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Vorgeworfen wird dem Unternehmen aus Hilden nahe Düsseldorf, Rindfleisch aus anderen EU-Ländern als deutsches Rindfleisch deklariert und mit dem falschen Etikett bundesweit an Großhändler verkauft zu haben. Die Staatsanwaltschaft vermutet, das Vion für Fleisch aus hiesigen Landen höhere Preise hat erzielen können.

Für Verbraucher besteht nach Angaben der Staatsanwaltschaft kein Grund zur Sorge. Denn es sei im Unterschied zu früheren Täuschungen – etwa durch die Umetikettierung von verdorbenem Hackfleisch – kein minderwertiges Fleisch mit neuem Etikett versehen worden.

Hintergrund: Das Gesetz zur Rindfleischetikettierung

Die Herkunft von Lebensmitteln ist für viele Verbraucher ein wichtiges Einkaufskriterium. In der Europäischen Union wurde, als Folge der BSE-Krise, ein lückenloses System aufgebaut, um jederzeit die Herkunft von Rindfleisch angeben zu können. Bei Rindfleisch und Hackfleisch, das zu mindestens 50 Prozent aus Rindfleisch besteht, muss sowohl das Herkunftsland als auch der Schlacht- und Zerlegebetrieb deklariert werden. Damit kann für jedes Tier nachvollzogen werden, wo es geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurde. Diese Kennzeichnung ist jedoch für Rindfleisch und Rinderhackfleisch nur verpflichtend, sofern es nicht weiter verarbeitet ist. Selbst wenn das Fleisch lediglich gewürzt oder in eine Marinade eingelegt wird, gilt es als verarbeitet und muss nicht mehr etikettiert werden.

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