Stärkung der Verbraucherrechte bei Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie schreibt vorvertragliche Informationen und erweiterte Pflichtangaben in Verbraucherkreditverträgen vor.
Die Verbraucherkreditrichtlinie erfasst Kreditverträge mit Verbrauchern, die nicht durch ein Grundpfandrecht gesichert sind.

Die Zahlungsdiensterichtlinie soll einen EU-weiten Binnenmarkt für unbare Zahlungen (Überweisung, Zahlungskarte, Lastschrift) schaffen.

Darüber hinaus ändert das Gesetz die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen.

Der effektive Jahreszins muss angegeben sein
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass in der Werbung für Verbraucherdarlehen ein Beispiel mit einem effektiven Jahreszins angegeben werden muss, von dem der Werbende erwarten darf, dass er mindestens zwei Drittel der aufgrund der Werbung zustande kommenden Verträge mit dem angegebenen oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins abschließen wird.

Beweislastumkehr bei Restschuldversicherungen
Im Zusammenhang mit Restschuldversicherungen erfolgt eine Beweislastumkehr. Danach hat der Darlehensgeber zu beweisen, dass der Abschluss eines Vertrages über die Restschuldversicherung keine Voraussetzung für die Darlehensvergabe oder für die Darlehensvergabe zu den vorgesehenen Vertragsbedingungen ist. Andernfalls muss er die Kosten der Restschuldversicherung in die Gesamtkosten und den effektiven Jahreszins einrechnen.

Beschränkung der Vorfälligkeitsentschädigung
Verbraucherdarlehen können künftig ohne Einhaltung einer Frist jederzeit vorzeitig gekündigt werden. Die Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Rückzahlung des Verbraucherdarlehens wird auf ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags (beziehungsweise auf 0,5 Prozent bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr) beschränkt.

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht wurde am 2. Juli 2009 vom Bundestag beschlossen und am 3. August 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Vorschriften zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie gelten seit dem 31. Oktober 2009.

Die Änderungen betreffen insbesondere die Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für Kreditinstitute und E-Geld-Institute sowie die Zahlungsverfahren wie Überweisung, Zahlungskarte oder Lastschrift. Für Zahlungsdienste wird ein umfassendes Regelungswerk geschaffen, das die Rechtssicherheit erhöht.

(Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Finanzen-Versicherungen/Verbraucherkredite.html)

Relevante Beiträge