Wenn einer eine (Zug-)Reise tut

Dann hat er nicht nur was zu erzählen, sondern auch Rechte

Unabhängig davon, ob die Fahrkarte im Internet, am Fahrkartenautomaten oder am Fahrkartenschalter gekauft wird, haben Bahnreisende bestimmte Rechte.
Vor allem Reisende, die Fahrkarten am Fahrkartenschalter kaufen erwarten zu Recht nicht nur eine Information über die günstigste oder schnellste Verbindung, sondern auch über die Rechte aus der europäischen Fahrgastrechteverordnung. Diese regelt Ansprüche bei Zugausfall und –verspätung, so z. B. wann ein anderer Zug benutzt werden darf und welche Zugklasse in Frage kommt. Ebenso ergibt sich daraus, wann und in welcher Höhe ein Anspruch auf Fahrpreiserstattung gegeben ist. Daneben wird in der Fahrgastrechteverordnung aber auch die Art und Weise der während der Bahnreise zu erteilenden Informationen zu Anschlüssen und Verspätungen festgelegt. Festgeschrieben ist auch, welche Hilfen Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität seitens der Eisenbahnunternehmen zu leisten sind.
Die wesentlichen Rechte sowie Tipps rund um das Bahnreisen sind in dem Flyer „Mit dem Zug unterwegs …“, der kostenlos in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt oder hier erhältlich ist, aufgeführt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
(Stand:23.08.2011)

(Quelle: http://www.vzsa.de/UNIQ131412082322440/link921061A.html)

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