Wer nicht auflädt, dem wird gekündigt

Telekom verschickt fleißig Briefe an Prepaid-Kunden.

Die Deutsche Telekom verschickt seit geraumer Zeit Briefe an Prepaid-Kunden, in denen sie mitteilt, dass die Prepaid-Karten aufgeladen werden müssen – andernfalls wird der Vertrag gekündigt.

Diese Friss-oder-Stirb-Ankündigung entbehrt jedoch nach unserer Auffassung einer Rechtsgrundlage in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darin heißt es vielmehr, dass der Vertrag nach Freischaltung der SIM-Karte auf unbestimmte Zeit läuft. Ein Grund für eine Sonderkündigung ist unseres Erachtens auch nicht gegeben. Ein Gespräch mit der Hotline der Telekom konnte kein Klarheit bringen und auch ein angekündigter Rückruf unterblieb.

Dieses Vorgehen ist um so ärgerlicher, da hier auch Kunden betroffen zu sein scheinen, die zwar noch ausreichend Guthaben auf ihrer Karte haben, diese jedoch längere Zeit nicht nutzten. Grund dafür ist, dass viele sich ein Handy „nur“ für den Notfall besorgt haben.

Gekündigte Telekom-Kunden sollten in jedem Fall auf die Erstattung des noch nicht verbrauchten Guthabens pochen. So hatte 2009 das OLG Köln entschieden, dass das Restguthaben auch von bereits abgelaufenen Karten zu erstatten ist. In der Begründung hieß es damals, dass die Sperrung der Telefonkarten ohne Erstattung des noch nicht aufgebrauchten Guthabens oder einen Übertrag auf eine neue Telefonkarte eine unangemessene, unzulässige Benachteiligung der Verbraucher darstellt.
Die Verbraucherzentrale bittet Betroffene um Information, um diesen Missstand mit Nachdruck verfolgen zu können.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
(21.06.2011)

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ131403453901249/link899271A.html)

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