Zahlen, Zahlen – Statistik: Urheberrechtsabmahnungen

Urheberrechtsabmahnungen sind ein Geschäft mit der Angst der Verbraucher, das sich rechnet, und zwar für die Rechtsanwälte.

Urheberrechtliche Abmahnungen sind ein Dauerbrenner in der Verbraucherrechtsberatung. Die Verbraucher werden durch die anwaltlichen Abmahnschreiben mit kurzen Fristen und der Einleitung von Gerichtsverfahren bedroht und nicht zuletzt durch die bombastische Höhe der geltend gemachten „Schadensersatzforderungen“ (bis zu 1.200,- Euro) massiv verunsichert.

Ersten statistischen Erhebungen im Netz zur Folge sind im Jahr 2010 über 575.000 Abmahnungen mit einem Gesamtforderungsvolumen von über 412 Millionen Euro versandt worden. Etwa 40 Prozent der abgemahnten Verbraucher sind derart eingeschüchtert und zahlen spätestens nach der ersten Zahlungserinnerung. Dieses Umsatzvolumen von 165.000.000 Euro pro Jahr ruft viele Trittbrettfahrer auf den Plan, und nach seriösen Einschätzungen ist ein Ende nicht in Sicht. Bei der Verbraucherzentrale Bremen finden Verbraucher kompetenten Rat und Hilfe, um Realität und Drohgebärden, trennen zu können.

Im Jahre 2010 sind bei 575.000 Abmahnungen lediglich 237 gerichtliche Verfahren gezählt worden. Das sind 0,04 Prozent der Fälle!

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/urheberrecht/statistik-urheberrechtsabmahnungen.html)

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