„Blower-Door-Test“ am Neubau – Wärmeverlusten auf der Spur

Beim Bau eines Hauses wird die Dichtheit der Gebäudehülle nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) zwar vorausgesetzt, ein Nachweis muss aber nicht erbracht werden.

Erfahrungsgemäß sind am Gebäude aber sehr viele „Lecks“ zu finden, daher empfiehlt die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern die Durchführung eines Blower-Door-Tests am Neubau.

Mit Hilfe eines Blower-Door-Tests lässt sich die Luftdichtigkeit eines Hauses überprüfen. Dafür wird in die Außentür ein Gebläse eingebaut, welches einen Unterdruck von 50 Pascal erzeugt. Dies entspricht einem Winddruck auf das Haus bei Windstärke 4 bis 5. Die abgesaugte Luftmenge wird gemessen und der Luftwechsel im Gebäude bei geschlossenen Türen und Fenstern bestimmt. Eine Luftwechselzahl von 3 bedeutet dann z.B., dass über die undichte Gebäudehülle pro Stunde das Dreifache des Innenraumluftvolumens ausgetauscht wird. Für Häuser mit normaler Fensterlüftung sollte dieser Wert bei höchstens 3 liegen, für Niedrigenergiehäuser mit Lüftungsanlagen bei 1.

Typische Stellen, wo Zugluft eindringt, sind im Dach sichtbare Sparren und Kehlbalken, Fugen an Fenstern und Türen sowie Elektroinstallationen in den Außenwänden. Solche Undichtigkeiten führen zu unerwünschten Lüftungswärmeverlusten und damit zu höheren Energiekosten. Noch schwerwiegender sind die möglichen Feuchtigkeitsprobleme infolge Wasserdampfkonvektion. Gelangt feuchte, warme Raumluft in die kalte Außenkonstruktion, können teilweise große Wassermengen kondensieren und zu Bauschäden führen. Durchfeuchtungen der Dämmschicht heben darüber hinaus einen Teil der Dämmwirkung auf.

Weitergehende Fragen zu Luftdichtigkeitsmessungen und zur Bauphysik beantworten die Energieberater der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern. Unter der Telefonnummer 09001 3637443 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) können sich Verbraucher telefonisch beraten lassen oder einen Beratungstermin in der nächstgelegenen Beratungsstelle vereinbaren. Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0381 2087050.

Für weitere Informationen:

Horst-Ulrich Frank, Fachberater Bauen, Energie

(Quelle: http://www.nvzmv.de/Presse/2011/0442011.htm)

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