Auch im Internet auf’s Kleingedruckte achten

Bei der Verbraucherzentrale Bayern gingen allein im vergangenen Jahr mehrere tausend Beschwerden über Kostenfallen im Internet ein. Die Verbraucher hatten Rechnungen von Anwälten oder Inkassobüros für vermeintlich „kostenfreie“ Dienstleistungen zugesandt bekommen. Derartige Geschäftsmethoden werden immer häufiger.

Auf unzähligen Internetseiten bieten dubiose Unternehmen Tipps zur Ahnenforschung, Kochrezepte, Hausaufgabenhilfe, Softwaredownloads oder Lebenserwartungstests an. Die Informationen sind auf den ersten Blick scheinbar gratis. Dass Kosten entstehen, erfährt man nur an versteckter Stelle, wie etwa im Kleingedruckten am Ende der Webseite.

Zahlt der Betroffene nicht, muss er meist keine Konsequenzen befürchten. Es bleibt bei außergerichtlichen Mahnschreiben und Drohbriefen, denn kaum ein Anbieter solch unseriöser Seiten geht mit seinen Forderungen vor Gericht. Ohne deutlichen Hinweis auf die anfallenden Gebühren kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem aktuellen Urteil. Im konkreten Fall hatte ein Internetdienst eine Datenbank für Namens- und Ahnenforschung bereitgestellt. Erst bei genauem Hinsehen war erkennbar, dass mit deren Nutzung automatisch ein Abonnement für 60 Euro pro Jahr abgeschlossen wurde. Da der Aufbau der Seite dem Internetsurfer vorgespielt hatte, dass das Angebot unentgeltlich sei, sprach das Gericht von arglistiger Täuschung.

Betroffenen bietet die Verbraucherzentrale die nachfolgenden Musterbriefe zum Einspruch an.

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ131394781908264/link555421A.html)

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