Bisphenol A in Babyfläschchen wird vorsorglich verboten

Da nicht alle Fragen zu Bisphenol A abschließend wissenschaftlich geklärt sind, wird die Verwendung von Bisphenol A zur Produktion von Babyfläschchen ab dem 1. März 2011 in Deutschland vorsorglich verboten.

Die EU-Kommission hat insbesondere auf Drängen Deutschlands vorsorglich die Verwendung von Bisphenol A in einer Richtlinie eingeschränkt. Damit ist der Weg frei, um in Deutschland die Verwendung von Bisphenol A in Babyfläschchen zu verbieten. Das Verbot tritt am 1. März 2011 in Kraft. Für bereits hergestellte Artikel wird eine Übergangsfrist von drei Monaten eingeräumt.

Ab dem 1. Juni darf in Deutschland kein Babyfläschchen mehr verkauft werden, bei dessen Herstellung Bisphenol A verwendet wurde. Eine entsprechende Verordnung des Bundesverbraucherschutzministeriums wurde am 11. Februar 2011 verkündet.
Was ist Bisphenol A?

Bisphenol A ist eine Substanz, die unter anderem für die Herstellung bestimmter Kunststoffe verwendet wird. Deshalb kann es in Gegenständen enthalten sein, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie zum Beispiel Babyfläschchen aus Polycarbonat.
Bestehen gesundheitliche Gefahr durch Aufnahme von Bisphenol A?

Neue Forschungsergebnisse zu Bisphenol A werden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) regelmäßig auf ihre gesundheitliche Relevanz geprüft. In einer aktualisierten Stellungnahme vom 23. September 2010 kommt die EFSA zu dem Schluss, dass keine Notwendigkeit besteht, den derzeit gültigen gesundheitlichen Grenzwert für Bisphenol A aufzuheben oder abzusenken. Jedoch hat die EFSA in ihrer Stellungnahme nachteilige Effekte von Bisphenol A im Tierversuch als möglicherweise relevant für die menschliche Gesundheit bezeichnet. Ein Minoritätsgutachten, das eine wissenschaftliche Minderheitenmeinung formulierte, empfahl, auf Babyflaschen aus Polycarbonat zu verzichten.

Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes und der bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Unbedenklichkeit von BPA ist die Europäische Kommission letztlich der Minderheitenmeinung gefolgt.
Gibt es Babyfläschchen ohne Bisphenol A?

Zahlreiche Babyartikel-Hersteller haben im Vorfeld des Verbots bereits freiwillig auf den Einsatz von Bisphenol A verzichtet und dies auf ihren Produkten entsprechend gekennzeichnet (z.B. „bpa-frei“, „bpa free“). Glasflaschen sind grundsätzlich frei von Bisphenol A.

Weitere Informationen zu Bisphenol A finden Sie im Internetangebot des Bundesinstituts für Risikobewertung.

(Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Produktsicherheit/BisphenolAVorsorglichVerboten.html)

Relevante Beiträge