C-a-f-f-e-e, birgt nicht so viel Kaffee!

Wie viel Kaffee steckt im Kaffee?

Na, 100 Prozent, werden Sie sagen. Bis vor knapp zwei Jahren hätten Sie Recht gehabt. Doch heute können Sie nicht mehr sicher sein.

Namhafte Kaffeeröster wie Kraft Foods und Tchibo strecken ihren Kaffee mit Zuckerstoffen wie Maltodextrin und Karamell. Das nennt sich dann „Melange“ und soll den Verbraucher über diese Rezepturveränderung informieren. Der denkt aber eher an ein Wiener Kaffeehaus und kommt nicht auf die Idee, dass der Kaffee gestreckt wurde.

Wir meinen: Das ist keine Aufklärung über den Tatbestand der Streckung des Kaffees, sondern dessen Verschleierung.
Macht der Gewohnheit

Besonders Verbraucher, die regelmäßig ihre Marke kaufen, tappen leicht in die Falle. Wer ständig zu „seinem“ Kaffee greift, liest nicht die Zutatenliste. Er erwartet 100 Prozent Kaffee. Für echten Kaffee ist nämlich gar keine Zutatenliste notwendig, da er nur aus einer Zutat besteht. Die Hinweise auf der Packung, beispielsweise „Röstkaffee mit Karamell“, fallen auf den ersten Blick nicht auf, da das Packungsdesign teilweise exakt gleich ist wie beim reinen Kaffee derselben Marke.

Besonders dreist sind zusätzliche Auslobungen wie „klassisch“ beispielsweise bei Onko von Kraft Foods, da Verbraucher eine solche Bezeichnung nicht mit einer Pseudoinnovation wie gestrecktem Kaffee in Verbindung bringen.
Zweimal abkassiert

Die Anbieter wollen mit ihrer Melange gleich zweimal abkassieren. Zum einen sind die Zutaten wie Maltodextrin im Einkauf günstiger als Kaffee, so dass die Rohstoffkosten sinken. Zum anderen sparen Sie bei der Herstellung des Produktes im Ausland Kaffeesteuer. Da der Packungspreis gegenüber dem gewohnten reinen Kaffee zumeist gleich bleibt, landet die doppelte Ersparnis in den Taschen der Anbieter.
Der Trick mit der Kaffeesteuer

Schauen Sie sich einmal die Liste der von uns ermittelten Fälle an. Und nun raten Sie mal, warum die Produkte just 88 oder 89 Prozent Kaffee enthalten. Des Rätsels Lösung: Enthält ein Kaffeeprodukt zwischen 70 und 90 Prozent Kaffee, so fällt nicht mehr 2,19 Euro, sondern nur noch 1,76 Euro Kaffeesteuer pro Kilogramm an. Die Differenz von 43 Cent steckt der Anbieter in die eigene Tasche, wenn der Endpreis für Verbraucher gleich bleibt. Das finden wir grotesk: Eine Rezepturverschlechterung wird steuerlich begünstigt! Hier muss der Gesetzgeber nachbessern.
Fast identische Verpackungen

100 Prozent Kaffee

Gestreckter Kaffee

Marktcheck
(erhoben im September 2011)

1. Gleicher Preis wie 100 % Röstkaffee derselben Marke

Marke, Hersteller,
Röstkaffee-Anteil

Abbildung

Onko klassisch
Kraft Foods Deutschland
88 % Röstkaffee

Onko mild
Kraft Foods Deutschland
88 % Röstkaffee

Onko sanft
Kraft Foods Deutschland
88 % Röstkaffee

Onko entkoffeiniert
Kraft Foods Deutschland
88 % Röstkaffee

2. Günstigerer Preis als 100 % Röstkaffee derselben Marke

Die beiden Eduscho-Kaffeemischungen sind nach unseren aktuellen Recherchen meist um 20 Cent günstiger als reiner Röstkaffee von Eduscho, so dass fast kein Steuervorteil für den Anbieter übrig bleibt.

Marke, Hersteller,
Röstkaffee-Anteil

Abbildung

Eduscho Vollmundig & Edel
Tchibo GmbH
89 % Röstkaffee

Eduscho Mild & Elegant
Tchibo GmbH
89 % Röstkaffee

Offensichtlich hat der Protest der Verbraucher im letzten Jahr Wirkung gezeigt. Seit Einführung des Schummelkaffees sind keine neuen Marken dazugekommen.

(Quelle: http://www.vzhh.de/ernaehrung/133612/c-a-f-f-e-e-birgt-nicht-so-viel-kaffee.aspx)

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