„Die Ratten verlassen das sinkende Schiff“ – der kollabierende Markt der Schiffsbeteiligungen.

Eine Warnung des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) für die Anleger von Schiffsfonds

 "Die Ratten verlassen das sinkende Schiff" - der kollabierende Markt der Schiffsbeteiligungen.

Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern

Erfurt, 13. Juli 2012. Mit dem Untergang der Schiffsfonds geht ein massiver Kapitalverlust für die Anleger einher. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) – www.dvs.net – befürchtet das Aussterben eines der beliebtesten Steuersparmodelle der Deutschen und spricht von Milliardenverlusten der Anleger.

Dinosaurier und Schiffsfonds werden bald eines gemeinsam haben: Das schlagartige Aussterben einer ganzen Gattung. Wie massiv die Branche der Schiffsbeteiligungen eingebrochen ist, zeigt das Beispiel des Fondsanbieters MPC Capital. Die Aktie des einstigen MDAX-Unternehmens kostete im Jahr 2006 noch 67 Euro. Heute hat sie einen Wert von 70 Cent. Wertverlust: 98,95 Prozent! In den vergangenen Jahren gingen bundesweit rund 100 Anlegerschiffe im Gesamtwert von 1,8 Milliarden Euro Pleite. Das finanzielle Engagement der Anleger reduzierte sich 2011 um knapp die Hälfte auf 505 Milliarden Euro – Tendenz: Sinkend.

Schiffsfonds – einst ein gutes Geschäft, auch für Banken

Nicht nur für die Privatanleger waren Schiffsbeteiligungen dank Steuersparmöglichkeiten einst ein gutes Geschäft. Auch die Banken haben sich beim Verkauf derartiger Produkte hohe Provisionen einverleibt. Insider sprechen davon, dass 20 Prozent des eingeworbenen Kapitals, keine Seltenheit darstellten. Die Vermittlung von Schiffsbeteiligungen erfreute sich in Bankkreisen großer Begeisterung; so wurden sie auch an unkundige Anleger gern als sicheres Investment verkauft. Für die DVS-Geschäftsführerin ein Umstand, der für viele Banken und Vermittler zum Problem werden kann. Claudia Lunderstedt-Georgi: „Es gab Zeiten, da konnten Schiffsbeteiligungen gut verkauft werden. Da werden sicher nicht alle Vermittler genauestens über Vergütungen und die bestehenden Risiken der Anlage aufgeklärt haben. Die Anleger, die nun immense Kapitalverluste befürchten, werden sich sicher nicht einfach damit abfinden, sondern versuchen ihren finanziellen Schaden durch fachkundige Hilfe einer auf das Kapitalrecht spezialisierten Kanzlei zu begrenzen.“

„Die Ratten verlassen das sinkende Schiff“

Erst vor kurzem gab die Commerzbank bekannt, ihr Tochterunternehmen – die Deutsche Schiffsbank – zu beerdigen. Die Commerzbank belegt mit einem 28 Milliarden Dollar schwerem Portfolio weltweit Rang Drei für Schiffsfinanzierungen. Schon vor ihr stellten auch die Société Générale und Lloyds das Geschäft mit der Schifffahrt ein. Deutsche Reedereien forderten daraufhin einen staatlichen Rettungsanker in Form von Überbrückungskrediten durch die Förderbank KfW. Die gesamte Branche leidet darunter, dass sich kreditgebende Banken mehr und mehr aus dem Geschäft zurückziehen. In ihren Büchern dümpeln faule Schiffskredite in Milliardenhöhe. Über Jahre hinweg gaben die Banken große Summen für riskante Finanzierungen, vermarkteten die Fonds als gewinnbringende Anlage und tragen insofern eine gewisse Teilschuld am Überangebot. Jetzt treten die Banken vermehrt den Rückzug aus dem einst so gepriesenen Geschäft mit Schiffsbeteiligungen.

Not macht erfinderisch

Für den klassischen Einschiffsfonds wird es keine Zukunft geben, darüber sind sich Experten einig. Das brachte den Hamburger Lloyd Fonds auf die Idee, 16 seiner Schiffe in eine Auffanggesellschaft auszugliedern, so berichtet die Financial Times Deutschland. Unter dem Namen „Ocean 16“ soll die Flotte weiterbetrieben werden. Von diesen Plänen, die Experten an „hübsch verpackte US-Immobilienpapiere“ erinnern, sind rund 6.000 Anleger betroffen. „Durch den Zusammenschluss und die einhergehende Umfinanzierung könnten Anleger einen Großteil ihres Kapitals verlieren“, kommentiert die DVS-Geschäftsführerin. Auch das Beteiligungsverhältnis würde sich durch die neu gegründete Gesellschaft ändern. Auf gut deutsch: Die Anleger hätten kein direktes Mitspracherecht mehr. Für den Lloyd Fonds ist dies aber die einzige Möglichkeit an frisches Kapital zu kommen. Die komplette Flotte könnte eine Banksicherheit darstellen und die Anleger müssten nicht um weitere Nachschüsse gebeten werden, die sie sowieso nicht leisten würden.

Aus risikofreien Erträgen wurden ertragsfreie Risiken

Dass sich Schiffsfonds über Jahre hinweg in Deutschland größter Beliebtheit erfreuen konnten, lag an den Steuersparmöglichkeiten. Die hohen Anfangsverluste konnten mit anderen Gewinnen des Investors gegen gerechnet werden. „Dies ging bis zur Einführung des § 2b des Einkommensteuergesetzes im Jahr 1999“, so Lunderstedt-Georgi. „Dann beendete der Gesetzgeber diese Möglichkeit und führte die Tonnage-Besteuerung ein. Damit wurde – vereinfacht ausgedrückt – pauschal die Größe des Schiffs besteuert und nicht der tatsächliche Gewinn, den das Schiff erwirtschaftete. Der anrechenbare Gewinn sank also und eröffnete somit neue Möglichkeiten.“ Die Emittenten konnten dank der großen Steuervorteile Renditen von acht Prozent versprechen, das Interesse war entsprechend groß.

Der Untergang der Schiffsfonds kann so auf zwei wesentliche Punkte reduziert werden. Zum einen den gewaltigen Überkapazitäten von Schiffen und zum anderen der Entwicklung der Weltwirtschaft. Eine der wichtigsten Kennzahlen für Frachtraten, der Baltic Dry Index sank von seinem Höchststand (im Jahr 2008) von 11.793 Punkten auf 647 Punkte Anfang 2012. Für Anleger ein Horrorszenario. Das Aussterben dieser Anlageform in Deutschland wird für Anleger Milliardenverluste bedeuten. Um die immensen Verluste zu begrenzen, rate der DVS deshalb zu einer fachkundigen und zeitnahen Überprüfung der Unterlagen, so Lunderstedt-Georgi.

Geschädigte Anleger können sich an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Fondsanleger eine Arbeitsgemeinschaft „Schiffsfonds“ gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.

Mehr Anlegerinformationen gibt es unter www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

Geschäftsstelle Jena
Löbdergraben 11
07743 Jena
Telefon 03641 35 35 04
Fax 03641 35 35 22

Kontakt:
Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Claudia Lunderstedt-Georgi
Langer Berg 7
99094 Erfurt
03641 35 35 08
info@dvs-ev.net
http://www.dvs-ev.net

Pressekontakt:
All4press
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
0361 5506710
info@all4press.de
http://www.all4press.de

Relevante Beiträge