Die Riester-Rente steht und fällt mit nachhaltiger Betreuung!

Viele Verbraucher in Deutschland fragen sich, ob sich die Riester-Rente überhaupt lohnt. Diese Frage kann man mit einem eindeutigen „JA!“ beantworten, da Alternativen fehlen! Doch die Riester-Rente ist nur so gut wie der Berater im Hintergrund.

Die Riester-Rente steht und fällt mit nachhaltiger Betreuung!

Thomas Eckert

Die private Zusatzversorgung der Riester-Rente wurde bereits schon im Jahr 2002 eingeführt. Der Gedanke und das Prinzip der Riester-Rente scheint zunächst recht simpel. Der Vorsorgewillige, welche in die Riester-Rente einzahlt, erhält eine jährliche Förderung in Form der sogenannten Grundzulage von 154 Euro. Für jedes kindergeldberechtigtes Kind erhält der Riester-Sparer eine Kinderzulage von 185 Euro, wenn dieses sogar nach 2008 geboren wurde erhöht sich diese dann auf 300 Euro. Um grundsätzlich zulagenberechtigt innerhalb der Riester-Rente zu sein, muss der förderfähig Anleger mindestens vier Prozent der rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkünfte in die Riester-Rente einzahlen. In der Theorie erscheint dieses Zulageverfahren der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) recht simpel zu sein.

Doch die Praxis zeigt genau das Gegenteil. Die meisten Kunden einer Riester-Rente sind schlichtweg durch dieses komplizierte Zulageverfahren überfordert. Sie versäumen ihre Riester-Rente an die Einkünfte anzupassen, melden neu geborene Kinder nicht nach um nur zwei von etlichen Situationen anzusprechen.

Stellt sich aber die entscheidene Frage: Wer ist denn wirklich hier in der Verantwortung?

Und eigentlich dürfte es bei der Thematik Riester-Rente dafür nur eine wirkliche Antwort geben. Nämlich der Vermittler bzw. Betreuer der derselben! Gerade bei der Riester-Rente, welche ein sehr betreuungsintensives Beratungsprodukt darstellt, werden am Markt erhebliche Fehler in der Betreeung bzw. besser gesagt in der Nichtbetreuung von Riester-Renten gemacht. Ein guter und qualifizierter Vermögensberater/Finanzberater (http://www.vermoegensberatung-eckert.de) ist hier gefragter denn je!

Nehmen wir mal das Beispiel eines jungen Paares. Beide sind erwerbstätig und üben gute Jobs aus. Beide haben ungefähr das selbe Bruttogehalt von ca. 30.000 Euro pro Jahr und zahlen um die 85-90 Euro in die Riester-Rente monatlich ein. Damit liegen die beiden in der vollen Förderung über Zulagen und genießen gleichzeitig auch Steuervorteile durch die Riester-Rente. Da schon zu Beginn der Beziehung Nachwuchs geplant und erwünscht war, wird die junge Frau schwanger und bringt eine gesunde Tochter zur Welt.

Doch wie sieht es jetzt in der Riester-Rente aus? Was muss sich ändern?

Zunächst einmal hängt es davon ab, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Jahres das Kind geboren wurde. Denn bei der Riester-Rente wird immer das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres berücksichtigt. Also ändert sich im Jahr der Geburt bei der jungen Dame zunächst einmal nichts. Sie sollte lediglich beim Rententräger die Kindererziehungszeit beantragen. Im darauffolgenden Jahr sind dann jedoch Anpassungen notwendig. Nehmen wir ins unserem Beispiel einfach mal an, dass das Kind im Juli geboren wurde und das Einkommen der Mutter im Geburtsjahr lediglich 18.000 EUR Euro statt 30.000 Euro betrug. Der notwendige Beitrag für die volle Förderung der Riester-Rente (http://www.ihr-riester-check.de) reduziert sich somit 480 Euro aus dem Einkommen sowie um 300 Euro durch die neue Kinderzulage. Statt den 85 Euro muss die stolze Mutter jetzt nur noch 20 Euro für die volle Zulagenförderung Ihrer Riester-Rente ausgeben. Im darauffolgenden Jahr reduziert sich der Beitrag dann sogar auf den Sockelbeitrag der Riester-Rente von 5 Euro, da Sie durch die Kindererziehungszeit weiterhin mittelbar zulagenberechtigt ist.

Dieses Beispiel einer absolut normalen Situation im Zusammenhang mit der Riester-Rente könnte man ohne Probleme noch weiterspinnen und um etliche andere Lebensituationen ergänzen. Doch eines ist Ihnen sicherlich schon jetzt bewusst geworden. Wenn man sich, und damit meine ich die Berater der Riester-Rente, nicht jährlich mit den Mandanten und dessen Verträge, Gehaltsentwicklungen, familiären Entwicklungen usw. beschäftigt, führt diese Inkonsequenz in der Betreuung beim Mandanten zu einem effektiven Renditeverlust in der Riester-Rente. Denn nur durch die staatliche Förderung und eine optimale Ausrichtung der Riester-Rente wird diese zum absoluten Spitzenreiter der privaten Vorsorge für das Lebensalter. Wenn man dies dann noch mit der Renditemöglichkeiten eines Fondssparplans wie der DWS RiesterRente Premium (http://www.ihr-riester-check.de/dws-riesterrente-premium/) der Fondsgesellschaft DWS Investments kombiniert und sich von einem nachhaltigen Berater betreuen lässt, hat man mit absoluter Sicherheit alles richtig gemacht!

Vermögensberater für Deutsche Vermögensberatung AG

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