Direktzahlungen

Die heutige EU-Agrarförderung stützt sich wesentlich auf Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebsinhaber…

… die als Teilausgleich für Stützpreissenkungen für bestimmte Produkte eingeführt wurden (bei Getreide etwa 50 Prozent Absenkung seit Beginn der Reformen, bei Rindfleisch rund 54 Prozent; in den vergangenen Jahren zum Beispiel bei Zucker 40 Prozent, bei Milch 25 Prozent).

Die Direktzahlungen leisten einen Beitrag zur Einkommenssicherung und Risikoabsicherung der Betriebe. Sie stellen zudem einen finanziellen Ausgleich für die hohen Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards in der EU im Vergleich zu den Produktionsauflagen in Drittstaaten dar und entgelten pauschal dem Allgemeinwohl dienende, nicht über den Markt honorierte Leistungen der Landwirtschaft.

Mit der Einführung der Betriebsprämienregelung in Deutschland im Jahr 2005 wurden die Direktzahlungen weitgehend entkoppelt, das heißt die Zahlungen werden seitdem unabhängig von der Produktion gewährt. Die Höhe der Betriebsprämien bemisst sich nach der Flächenausstattung und der Verfügbarkeit so genannter Zahlungsansprüche, die im Wert je Zahlungsanspruch unterschiedlich hoch bemessen sein können. So ist es möglich, dass die Betriebe ihre Produktion flexibel und entsprechend der betrieblichen Vermarktungssituation ausrichten können.

Da die entkoppelten Direktzahlungen unabhängig von der landwirtschaftlichen Produktion gewährt werden, fördern sie im Vergleich zu den früher die Agrarpolitik dominierenden „Marktordnungsmaßnahmen“ die Marktorientierung der Produzenten und haben keinen oder nahezu keinen handelsverzerrenden Einfluss auf die Preise und Produktion auf dem Weltmarkt oder gar in den Entwicklungsländern.

Statistische Informationen zur Betriebsprämienregelung 2009 sind unter
www.bmelv-statistik.de aufbereitet.

Seit 2010 werden die Werte der Zahlungsansprüche bis 2013 schrittweise zu regional einheitlichen Werten angepasst (siehe Merkblatt Regionale Zielwerte im Rahmen der Betriebsprämienregelung).

Für Stärkekartoffeln, Eiweißpflanzen und Schalenfrüchte werden in Deutschland noch an den Produktionsumfang oder die Anbaufläche gekoppelte Direktzahlungen geleistet. Darüber hinaus gibt es noch Verarbeitungsprämien für Trockenfutter, Flachs und Hanf sowie Kartoffelstärke. Diese Zahlungen haben derzeit in Deutschland einen Anteil von weniger als 2 Prozent aller Direktzahlungen. Diese gekoppelten Zahlungen werden 2012 vollständig entkoppelt und in die Betriebsprämienregelung einbezogen (siehe Merkblatt Informationen zur Einbeziehung weiterer Beihilfen in die Betriebsprämienregelung im Jahr 2012 und zur Anpassung der Werte der Zahlungsansprüche).

Die Gewährung der Direktzahlungen ist unter anderem durch das Cross-Compliance-Instrument direkt an zahlreiche Auflagen gekoppelt. Neben 19 schon bestehenden EG-Verordnungen und Richtlinien des Natur-, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzes, deren Einhaltung laufend und streng überprüft wird, sind Vorgaben zur Erosionsvermeidung als zusätzlich zu erbringende Leistungen ebenso vorgeschrieben worden wie eine vielfältige Fruchtfolge oder Maßnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Für alle nicht bewirtschafteten Flächen sind Begrünungs- und Pflegemaßnahmen zwingend erforderlich, um die landwirtschaftlichen Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu halten. Die Beseitigung von Landschaftselementen wie Hecken, Baumreihen und Feldgehölzen ist verboten, selbst wenn ihre Beseitigung für den Landwirt eine rentablere Produktion ermöglichen würde.

(Quelle: http://www.bmelv.de/DE/Landwirtschaft/Direktzahlungen-Foerderung/Direktzahlungen/direktzahlungen_node.html)

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