Einige Anbieter informieren unzureichend über Drittanbietersperre

Viele Verbraucher beschweren sich, dass auf ihren Mobilfunkrechnungen immer wieder Positionen über Aboverträge oder andere Dienste auftauchen – sogenannte Drittanbieterleistungen.

Seit Mai 2012 müssen Mobilfunkanbieter über die kostenfreie Drittanbietersperre umfassend informieren. Wir haben gecheckt, ob die Anbieter dieser Pflicht nachkommen.

SMS-, Klingelton- oder Spiele-Abos, etc. sind von sogenannten Drittanbietern angebotene Leistungen. Das Geld für die vermeintlichen Dienste holen sie sich über die Mobilfunkrechnung. Viele Verbraucher können die Positionen jedoch häufig nicht zuordnen. Um sich vor weiteren Kosten zu schützen, können sie von ihrem Mobilfunkanbieter eine kostenfreie Drittanbietersperre einfordern. Darüber muss der Anbieter ausreichend aufklären. Dies wäre gerade auf den Webpräsenzen (und auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) leicht umzusetzen. Denn viele Verbraucher informieren sich vor einem Vertragsabschluss in aller Regel im Internet über Angebote und Konditionen.

Das Ergebnis unseres Checks

Einzig Telekom und Vodafone haben ihre Informationspflichten nach § 43a Abs.1 Nr.14 Telekommunikationsgesetz komplett umgesetzt. Einziger Haken bei der Telekom: Es wird zwar eine differenzierte Sperre nach verschiedenen Kategorien vorgenommen. Die Eingruppierung allerdings bestimmen die Drittanbieter selbst. Hat der Dienste-Anbieter beispielsweise sein Produkt (z. B. aus dem Adult-Bereich) dem nicht gesperrten Business-Dienst zugeordnet, können dem Verbraucher, der den Adult-Bereich ausgeschlossen hat, dennoch ungewollte Kosten entstehen.

Einige Anbieter müssen dringend nachbessern

O2 müsste die für den Geschäftskundenbereich dargestellten Informationen auch in den Privatkundenbereich stellen. Damit würden auch sie den Informationspflichten für den Verbraucher Rechnung tragen, denn diese müssen informiert werden.

E-Plus, Base und 1&1 haben die Anforderungen des TKG nur mäßig bis gar nicht umgesetzt. Sie informieren zwar über Drittanbieter im Allgemeinen – es unterbleibt jedoch die wichtige Erklärung wie der Verbraucher eine Sperre einrichten lassen kann, um sich vor überraschenden Drittanbieterpositionen auf der Mobilfunkrechnung zu schützen.

Insofern ist es nicht verwunderlich, dass viele Verbraucher häufig erst durch uns von der Sperrmöglichkeit erfahren und nur wenige bereits entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben. Hinzu kommt, dass vielen unter Umständen allein die Begriffe Drittanbieter oder Drittanbietersperre unbekannt sind. Dies führt dazu, dass selbst die besten Informationen auf einer Internetpräsenz wenig nützen, wenn man nicht weiß, wonach man suchen soll.

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