Erzwingungshaft für Versicherungsmakler – gut so!

In diesem Fall kann man die Maßnahmen des Landgerichtes in vollem Umfang nachvollziehen. Ein Kunde hatte einem Versicherungsmakler 20.000 € anvertraut. Er will jetzt nicht verraten, was er mit Kundengeld gemacht hat.
Wir finden jeder Kunde hat das Recht zu erfahren, was mit seinem Geld geschehen ist bzw. geschieht.

Relevante Beiträge