Fertighäuser: Warnung vor finanziellen Überraschungen

Neben kurzer Bauzeit und schlüsselfertiger Errichtung wird für Fertighäuser mit kalkulierbaren Kosten geworben.

Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten einige Punkte beachtet werden.

Der Preis für ein Fertighaus gilt meistens nur ab Oberkante (OK) Keller oder Bodenplatte. Die Kosten für das Grundstück und den Keller sind dem Hauspreis hinzuzurechnen. Bei der Kalkulation dürfen auch die Kosten für die Erschließung, die Erdarbeiten, möglicherweise Außenanlagen wie Zugänge oder Zufahrten, die Hausanschlüsse und die Baunebenkosten (das sind Baugenehmigungsgebühren, Prüfgebühren für Statik, Notarkosten, Finanzierungskosten usw.) nicht vergessen werden.

Festpreis
Die Festpreisgarantie ist bei den verschiedenen Herstellern unterschiedlich befristet. Vereinbaren Sie deshalb eine Festpreisgarantie bis zur Abnahme, mindestens aber von 15 bis 18 Monaten. Vereinbaren Sie notfalls auch, wie viel mehr bezahlt werden muss, falls der Festpreis vorher seine Gültigkeit verliert. Im Festpreis sind nur Bauleistungen ab Oberkante Kellerdecke (teilweise auch bis Unterkante Kellerdecke) enthalten. Wenn Sie ihren Keller also nicht von der Fertighausfirma erstellen lassen, müssen alle einzelnen Bauleistungen, die den Übergang oder Anschluss von Keller und Haus betreffen, vollständig und eindeutig vertraglich geregelt sein. Sonst können weitere Kosten oder Eigenleistungen auf Sie zukommen. Prüfen Sie nach, ob alle wesentlichen Bauleistungen und damit Kostenpunkte im Festpreis enthalten sind. Schornstein oder Fertigstellung des Bauantrages sind auch bei schlüsselfertigen Häusern nicht immer im Festpreis enthalten.

Musterhaus
Um realistisch kalkulieren zu können, sollten Sie sich das Musterhaus vor Vertragsabschluss anschauen und darauf bestehen, dass eine genaue Aufstellung der von Ihnen gewünschten Ausstattung und der dafür berechneten Preise in den Vertrag aufgenommen wird. Fragen Sie bei der Besichtigung des Musterhaus nach, welche Materialien zur Grundausstattung gehören (meist sind Musterhäuser wesentlich höherwertig ausgestattet als das zum Festpreis angebotene Haus).

Sonderwünsche
Die Preisgestaltung der Hersteller ist höchst unterschiedlich. Sonderwünsche werden häufig gegen hohe Preisaufschläge ausgeführt, Reduzierungen beim Standardangebot, zum Beispiel wenn diese in Eigenleistung erbracht werden sollen, hingegen meist gering angesetzt. Prüfen Sie dies und klären Sie, ob es sich lohnt, Eigenleistungen (beispielsweise tapezieren, Fliesen kleben, Teppichböden verlegen) zu erbringen.

(Quelle: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ131524123426978/link2082A.html)

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