Firmen-Versicherer zahlungsunfähig – kein Sicherungsfonds vorhanden

BVAG Berliner Versicherung AG insolvent – Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte

Firmen-Versicherer zahlungsunfähig - kein Sicherungsfonds vorhanden

1. April 2015. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 26. März 2015 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BVAG Berliner Versicherung AG beantragt. Vorausgegangen war eine Anzeige des Vorstandes der Versicherungsgesellschaft über die Zahlungsunfähigkeit an die BaFin.

Betroffen von der bevorstehenden Pleite sind vor allem klein- und mittelständische Unternehmen, die betriebliche Sach- und Haftpflichtversicherungsverträge bei der BVAG abgeschlossen haben. Dies war ausschließlich im Firmenkundengeschäft aktiv, insbesondere in den Geschäftsfeldern mittelständische Industrie, Gewerbe einschließlich Bau, Handel und Handwerk sowie Dienstleistungsunternehmen.

„Sind betriebliche Schadensrisiken nicht mehr wirksam abgedeckt, kann es für Firmen im Schadensfall schnell existenzbedrohend werden“ meint Rechtsanwalt Florian Nolte von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena). Trete keine Versicherung für einen eingetretenen Schaden ein, müssten die Firmen die Forderungen selbst abdecken. „Für einen solchen Fall hat kein Mittelständler einen Risikofonds, auf den er zurückgreifen kann. Schließlich glaubt er sich abgesichert, wenn er eine entsprechende Versicherungspolice vorliegen hat.“ so Rechtsanwalt Nolte (www.pwb-law.com).

Ob der zweifache Eigentümerwechsel bei der BVAG seit 2012 mit eine Rolle dafür spielte, dass die BaFin bereits Mitte Februar dieser die Zulassung als Versicherungsgesellschaft widerrufen hatte, ist bislang ungeklärt. Jedenfalls ist auch aus der Sicht der Aufsichtsbehörde eine sinnvolle Sanierung des kleinen Versicherers, der vor allem mit Maklern zusammenarbeitete, nicht zu erwarten.

Die betroffenen Firmen müssen sich nun um neuen Versicherungsschutz kümmern, denn im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens enden alle Versicherungsverträge automatisch nach § 16 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz innerhalb eines Monats nach dem Eröffnungsbeschluss. „Für viele Firmen wird der Versicherungsschutz dann möglicherweise deutlich teurer sein“ ist sich Rechtsanwalt Nolte sicher. Gerade die Kleinunternehmer sind nicht in der Lage, bei den Beitragsforderungen der Versicherungswirtschaft einen Verhandlungsspielraum zu nutzen. Die möglichen Forderungen der Versicherten und Versicherungsnehmer werden durch eine sogenanntes Sicherungsvermögen, das gesetzlich bei jedem Versicherer vorhanden sein muss, im Insolvenzverfahren vorrangig befriedigt.

Für die Betroffenen bedeutet dies zusätzlichen Aufwand, um die Forderungen gegen die BVAG zu beziffern und auch geltend zu machen. Einen Sicherungsfonds zur Absicherung der Ansprüche der Versicherungsnehmer und Versicherten wie in der Lebens- und Krankenversicherung gibt es nicht. Diese waren vor zehn Jahren eingeführt worden, als Reaktion auf die Pleite der Mannheimer Lebensversicherung AG im Jahr 2001.

Ansprechpartner bei PWB Rechtsanwälte ist Rechtsanwalt Florian Nolte (www.pwb-law.com).

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