Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

Bund und Länder fördern gemeinsam die Ländlichen Räume, die Landwirtschaft und den Schutz der Küsten

Der folgende, einführende Beitrag stellt kurz die aktuelle Situation dar.

Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ soll

– gewährleistet werden, dass die Land- und Forstwirtschaft leistungsfähig und auf künftige Anforderungen ausgerichtet ist;,
– sichergestellt werden, dass die Land- und Forstwirtschaft im gemeinsamen Markt der Europäischen Gemeinschaft wettbewerbsfähig ist,
– der Küstenschutz verbessert werden.

Zur Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe und der dargestellten Grundsätze werden die von den Ländern bereitgestellten Finanzmittel überwiegend als Fördermittel an die Land- und Forstwirtschaft sowie zu Gunsten des Küstenschutzes ausgegeben. Der Bund erstattet den Ländern 60 Prozent der entstandenen Ausgaben.

Einzelheiten hinsichtlich Grundsätze, Ziele und Verfahrensfragen sind im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Gesetz – GAKG) geregelt.

Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen und zur Funktionsweise bietet der Beitrag Erläuterungen der Gemeinschaftsaufgabe. Wenn Sie auf der Suche nach Kontaktinformationen sind, hilft Ihnen der Beitrag Ansprechpartner der zuständigen Ministerien weiter.
Das zentrale Informationspapier: Der Rahmenplan

Zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe wird für den Zeitraum einer vierjährigen Finanzplanung ein gemeinsamer Rahmenplan von Bund und Ländern aufgestellt. Der Rahmenplan bezeichnet die Maßnahmen einschließlich der mit ihnen verbundenen Zielstellungen, er beschreibt die Fördergrundsätze, Fördervoraussetzungen sowie die Art und die Höhe der Förderungen und regelt die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder.

Beschlossen wird der Rahmenplan durch den Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), in welchem die Agrarminister von Bund und Ländern sowie der Bundesminister der Finanzen zusammenkommen. Er gilt für den Zeitraum der Finanzplanung und wird alljährlich sachlich überprüft und an die aktuelle Entwicklung angepasst.

Die Fördergrundsätze finden Sie in dem Rahmenplan für das Jahr 2011. Eine Tabelle mit den Rahmenplänen seit 1973 und die zugehörige Bundesdrucksachen-Nummer erleichtert die Nachvollziehbarkeit.

Die Berichte über den Vollzug der Gemeinschaftsaufgabe für verschiedene Jahre erhalten Sie in dem Portal „Statistik und Berichte“ des BMELV.
Verbindungen zur Europäischen Union

Oftmals werden die Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ mit den Zielen der Förderinstrumente verbunden, die durch die Europäische Union bereitgestellt werden. Daher wurden bis Ende 2006 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe eine Reihe von Maßnahmen gefördert, die entsprechend der Verordnung (EG) 1257/1999 auch von der Europäischen Union aus dem Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) unterstützt werden konnten.

Die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde zum 1. Januar 2007 neu geregelt. An die Stelle des EAGFL traten der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Aus dem EGFL werden die „klassischen“ Direktzahlungen der verbleibenden Marktordnungsmaßnahmen und bestimmte Maßnahmen, die in alleiniger Verwaltung der Kommission liegen, finanziert. Aus dem ELER werden die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durchgeführten Programme des ländlichen Raums finanziert.

(Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Foerderung/GAK/GAK-Einfuehrung.html)

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