Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung jährt sich: Kein Grund zum Feiern

Zum zweiten Mal jährt sich am 04.08. das Inkrafttreten des Gesetzes gegen unerlaubte Telefonwerbung. Am Problem hat sich jedoch nichts geändert: die Abzocke durch unerlaubte Werbeanrufe geht unvermindert weiter.

Der Politik ist das Problem seit zehn Jahren bekannt, die vom Bundesjustizministerium zur Zeit diskutierte Lösung aber geht am Problem vorbei, wie eine aktuelle Erhebung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt.

Seit langem fordern die Verbraucherzentralen die sogenannte Bestätigungslösung: Unternehmen, die Verbraucher auf eigene Initiative anrufen, dürfen von einer Zustimmung zum Vertragsabschluss nur ausgehen, wenn ihnen eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Genau diese Regelung beinhaltet auch eine Bundesratsinitiative, die dem Gesetzgeber seit nunmehr acht Monaten vorliegt. Das Bundesjustizministerium will davon aber anscheinend nichts wissen und schlägt eine sektorale Bestätigungslösung vor: Nur betroffene Branchen, wie beispielsweise Gewinnspielunternehmen, wären demnach verpflichtet, vor Vertragsabschluss eine schriftliche Bestätigung einzuholen.

„Unsere aktuellen Zahlen zeigen, dass dieser sektorale Ansatz das Problem nicht löst“, kritisiert Dr. Eckhard Benner, verbraucherpolitischer Sprecher der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn nach einer aktuellen Erhebung zeigen sich die Unternehmen wandlungsfähig: Meldeten sich vor einem Jahr noch 75 Prozent der Anrufer als Gewinnspielfirma, so macht diese Sparte aktuell nur noch 50 Prozent der Anrufe aus. Zugenommen aber haben die Anrufe, bei denen sich die Unternehmen als „Verbraucherschützer“ ausgeben: deren Anteil stieg von null auf 26 Prozent. Hinzu kommen außerdem völlig neue Anbieter, beispielsweise aus dem Lebensmittelbereich.

„Vor dem Hintergrund der Anpassungsfähigkeit der anrufenden Unternehmen ist die vom Bundesjustizministerium diskutierte sektorale Regelung nichts weiter als neuerliches Flickwerk“, so Benner weiter.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
(Stand: 02.08.2011)

(Quelle: http://www.vz-bawue.de/UNIQ131394780708264/link916581A.html)

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