Griechische Versicherungsaufsicht verhängt gegen VDV Leben International S.A. Verfügungsbeschränkung und untersagt ihr das Neugeschäft

Die griechische Versicherungsaufsicht P.I.S.C. hat der BaFin mitgeteilt, dass sie dem Lebensversicherer VDV Leben International S.A. mit Beschluss vom 30. September 2010 verboten hat, über die Vermögensgegenstände des Unternehmens frei zu verfügen. Ferner hat sie dem Versicherer untersagt, Neugeschäft zu zeichnen. Als weitere Maßnahme hat sie die Verlängerung bestehender Verträge verboten.

Das Unternehmen ist in Deutschland zum Niederlassungsverkehr angemeldet. Die Finanzaufsicht über den Versicherer hat die griechische Versicherungsaufsicht inne. Die BaFin steht in engem Kontakt mit der P.I.S.C. und wird fortlaufend über den aktuellen Stand der Dinge unterrichtet. Nach Auskunft der VDV Leben International S.A. hat das Unternehmen Versicherungsverträge mit einem Prämienvolumen von ca. 4,5 Mio. € in Deutschland im Bestand. Verbraucher können sich mit Fragen unmittelbar an die griechische Versicherungsaufsicht wenden. Auch die BaFin steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie kann die Fragen jedoch nur aufnehmen und an die griechische Aufsicht weiterleiten.

Kontaktdaten für Verbraucher:
Griechische Aufsicht (Frau Christine Panagiotopoulou)
Telefon: 0030 210 32 72 625
E-Mail: c.panagiotopoulou@pisc.gr
Homepage: Homepage der griechischen Versicherungsaufsicht

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