Infinus: Werden Anleger bewusst verunsichert

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

Infinus: Werden Anleger bewusst verunsichert

Der DVS hilft geschädigten Anlegern

25. Juni 2014. Der INFINUS-Skandal lässt die betroffenen Anleger nicht zur Ruhe kommen. Dafür sorgen mal nicht Enthüllungen über die Machenschaften der Hintermänner oder Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft. Vielmehr agiere das Insolvenzgericht Dresden mehr als merkwürdig auf den mehr als 4.800 Gläubigerversammlungen, findet Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e. V. (DVS).

Das Amtsgericht Dresden hat einen echten Marathon gestartet. Bis November 2014 sollen 4.853 Gläubigerversammlungen im Insolvenzverfahren der Future Business KG a. A. stattfinden. Diese führen die am 13. Mai in einem Eklat unterbrochene Gläubigerversammlung der Anleger fort, die Inhaberschuldverschreibungen gezeichnet hatten. Statt eines Massentermins werden jetzt in tausenden Versammlungen gemeinsame Vertreter gewählt. Das Suchen nach der den jeweiligen Anleger betreffenden Gläubigerversammlung überfordert viele, weiß Claudia Lunderstedt-Georgi, die bereits mehrfach Hilfestellung beim Suchen nach den Beschlüssen gab. Der bloße Verweis auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de durch den Insolvenzverwalter reicht nicht aus.

Schreibfehler oder Absicht?

Fast unbemerkt hat sich auch das Aktenzeichen geändert. Die Suche nach 243 IN 2257/13 führt ins Leere. Sucht man dagegen nach dem Namen „Future Business“ werden knapp 30 Beschlüsse des Amtsgerichts Dresden seit Mitte November 2013 angezeigt. Diese tragen das Aktenzeichen 543 IN 2257/13. Und es werden täglich mehr. Die Nummern der einzelnen Orderschuldverschreibungen werden in diesen Beschlüssen angezeigt für die einzelnen einberufenen Versammlungen, wie auch für deren Ergebnisse. Diese liegen für die ersten 130 Versammlungen vor.

Das Bild, das sich danach abzeichnet, verheißt nichts Gutes. Denn nur sechs Emissionen haben einen gemeinsamen Vertreter gewählt. Insgesamt sind bereits drei gemeinsame Vertreter am Start. Diese haben ein gesetzliches Mandat für die Anleger in der jeweiligen Emission. Die DVS-Geschäftsführerin (www.dvs-ev.net): „Wie weiß ich nun, ob ich meine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden muss oder ob dies der gemeinsame Vertreter macht? Hier hilft nur genaues Studieren der einzelnen Beschlüsse des Insolvenzgerichtes.“

Eine Hilfe für diejenigen, die nicht anwaltlich vertreten sind, wird nicht angeboten. Über 1.300 Seiten umfassen die Beschlüsse mittlerweile. „Es mag rechtlich sauber sein, wenn das Gericht so verfährt“, so Lunderstedt-Georgi, „aber es provoziert Unverständnis bei den Betroffenen.“ Die damit einhergehende Verunsicherung wird in keinem der Beschlüsse durch Hinweise des Gerichts geklärt. Mancher Anleger sieht in der Behandlung der OSV-Gläubiger eine Retourkutsche für das Scheitern des Massentermins am 13. Mai.

Spätestens jetzt sollten sich Geschädigte überlegen, ob sie sich dem Aufwand aussetzen möchten oder Alternativen ergreifen. Claudia Lunderstedt-Georgi: „Wir raten Geschädigten sich dringend Hilfe zu suchen, denn es besteht die Gefahr, gänzlich den Überblick zu verlieren.“

Geschädigte Anleger können sich an den DVS wenden
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat für die geschädigten Anleger eine Arbeitsgemeinschaft „Infinus“ gegründet. Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen.
Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.).
Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine kostenfreie professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen vermittelten DVS-Vertrauensanwalt.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

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Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

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