Insolvenzverfahren TelDaFax

Fristablauf beachten Verbraucherzentrale bietet Musterbrief an

Die Frist für die Anmeldung von Forderungen gegenüber dem Strom- und Gasverkäufer TelDaFax, der am 14. Mai einen Insolvenzantrag gestellt hatte, läuft am 31.01.2012 ab.

Daher gilt es jetzt für ehemalige TelDaFax-Kunden ihre Forderungen, die gegenüber dem Unternehmen bestehen, noch schnell beim Insolvenzverwalter anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist sind Forderungsanmeldungen zwar noch möglich, werden aber kostenpflichtig und die Prüfung der Forderung erfolgt durch das Gericht erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Einige Kunden wurden bereits vom Insolvenzverwalter dazu aufgefordert. Haben Verbraucher bisher noch kein solches Schreiben erhalten, sollten sie sich eigenständig an den Insolvenzverwalter wenden.

Die Anmeldung muss in schriftlicher Form erfolgen und sollte zum Ausdruck bringen, dass die Forderung zur Eintragung in die Insolvenztabelle angemeldet wird. Um ein Bestreiten der Forderung durch den Insolvenzverwalter zu verhindern, muss die Höhe der Forderung konkret beziffert sein und möglichst mit Schlussrechnungen etc. belegt werden.

Etwaige Zinsansprüche können ebenfalls in die Forderungsanmeldung mit aufgenommen werden, soweit ein Verzug i.S.v. §§ 286, 288 BGB vorliegt. Zinsen können dabei nur bis zum Tag vor Verfahrenseröffnung beansprucht werden. In der Forderungsanmeldung sollten die Zinsen unter Angabe des Zinssatzes, 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, sowie des genauen Zeitraumes, seit Verzugsbeginn bis zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung, in einem Betrag angegeben werden. Zur konkreten Berechnung kann z.B. einen Zinsrechner aus dem Internet verwendet werden.

Unterstützung bei der Formulierung oder Berechnung der Forderungsanmeldung erhalten Verbraucher in der Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Quelle

Relevante Beiträge