LV-Ankauf Teil II

Halebridge nutzt das eingesammelte Geld offensichtlich, der Webseite folgend, für den Bereich „private Equity“. Wie bei anderen Gesellschaften auch, erfolgt ein Angebot zur Verdoppelung des Rückkaufswertes. Halebridge bietet sogar eine Verdreifachung an! Gewagt, gewagt, soweit in die Zukunft zu schauen.

Welche Erfolge das Unternehmen in den letzten Jahren mit seinem Anlagekonzept von „amerikanischen Eliteuniversitäten“ hatte, geht jedoch aus der Webseite nicht hervor. Hier einige Beispiele von erfolgreichen Investitionen aufzuführen, würde vielen Kunden sicherlich eine Entscheidung erleichtern.

Man hat den Ankaufsmodellen zwar klangvolle Namen von Universitäten gegeben, was das mit dem Konzept zu tun hat, erschließt sich mir leider nicht. Ob das System letztlich funktioniert wird die Zukunft zeigen, wie bei allen Gesellschaften in diesem Bereich.

Im Impressum finden wir Herrn Udo Masrouki, der uns aus anderen Webseiten, insbesondere Finanznet, bekannt ist. Wir schätzen Herrn Masrouki als einen „honorigen Kaufmann“ ein, deshalb gehen wir davon aus, dass all seine gewonnenen Vertriebspartner über die Möglichkeit eines Totalverlustes der angelegten Gelder aufgeklärt wurden und werden. Dies gilt übrigens wiederum für alle Produkte aus diesem Bereich.
Nachdenklich macht auf der Webseite allerdings, dass man die „negativen Hinweise der BAFIN“ zum Thema Lebensversicherungen und Zukunftsaussichten aufführt, nicht aber den „wichtigen Hinweis zu den Ankaufsmodellen der BaFin“ aus dem September 2009. Die BaFin hat hier, nicht wie bei Versicherungen, keinerlei Möglichkeit der Kontrolle und Einflussnahme. Das sollte man ggf. noch auf der Webseite der „Halebridge“ verändern.

Hinweis der BaFin zum Kauf „gebrauchter Lebensversicherungen“
Nach Erkenntnissen der BaFin sind am Markt verstärkt Unternehmen tätig, die Verbrauchern zum Zweck der Geldanlage anbieten, ihnen ihre Vermögensanlagen, insbesondere ihre Lebens- oder private Rentenversicherung („gebrauchte Lebensversicherung“), abzukaufen.

Dabei wird der Kaufpreis von dem Unternehmen – jedenfalls zu einem Teil – einbehalten und soll zu einem späteren Zeitpunkt, regelmäßig verzinst und in Raten, ausgezahlt werden. Je nach Geschäftsmodell soll der einbehaltene Betrag auch für den Verbraucher angelegt werden. In den der BaFin bekannten Fällen handelt es sich bei den als Käufer auftretenden Unternehmen nicht um Unternehmen, die von der BaFin beaufsichtigt werden.

Die BaFin weist darauf hin, dass solche Unternehmen, anders als Versicherungsunternehmen, keiner Solvenzaufsicht durch die BaFin unterliegen, das heißt keiner Aufsicht zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der mit den Kunden geschlossenen Verträge.

Bonn/Frankfurt a.M., den 21.09.2009

Dies gilt für alle ankaufenden Gesellschaften!
Allgemeiner Hinweis
Achtung
Bei allen Gesellschaften weiterhin zu beachten ist, dass alle Gesellschaften Ertragsversprechen abgeben -keine Garantien- Ihnen dem Kunden gegenüber.

Oft haben diese Gesellschaften nicht die erforderlichen Sicherheiten, um das Versprechen auch nachhaltig belegen zu können. In solchen Fällen ist eine Gesellschaft aus meiner Sicht immer überschuldet, ob man da von Insolvenzverschleppung sprechen kann (muss), lassen wir derzeit rechtlich prüfen.

Eine Anfrage dazu an die BaFin und Anlegerschützer läuft. Das Ergebnis werden wir Ihnen dann hier vorstellen.

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