Mehr Produktsicherheit bei Non-Food-Verbraucherprodukten

Heute hat der Ministerrat für die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit gestimmt. Durch die Verordnung wird gewährleistet, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern nur sichere Produkte angeboten werden. Alle Änderungen gelten auch bei online gekauften Produkten von Anbietern aus der ganzen Welt. Das Europäische Parlament hatte die Verordnung bereits im März 2023 verabschiedet.

Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder: „Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sind nun besser vor gefährlichen Produkten geschützt. Deutschland hat sich erfolgreich für strengere Regeln der Produktsicherheit eingesetzt. Wir begrüßen, dass Online-Marktplätze zukünftig mehr Verantwortung übernehmen müssen. Wir werden dies auch in der Umsetzung genau beobachten und erwarten, dass in künftigen Vorschlägen zur Produktsicherheit noch weitere Verpflichtungen für Anbieter von Online-Marktplätzen berücksichtigt werden. Auch deshalb hat Deutschland gemeinsam mit Spanien, Frankreich, Dänemark und Portugal eine Protokollerklärung abgegeben.“

Die neue Verordnung ist ein großer Schritt hin zu mehr Produktsicherheit, auch durch die umfassendere Anwendung des Vorsorgeprinzips. Für alle in der EU in den Verkehr gebrachten Produkte müssen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig immer eine Ansprechperson innerhalb der EU haben, an die sie sich bei eventuellen Problemen mit der gekauften Ware wenden können. Online-Marktplätze werden zukünftig stärker für die Produktsicherheit in die Pflicht genommen. Sie müssen dann beispielsweise anhand des Safety Gate Portal stichprobenartig prüfen, ob Angebote auf ihrem Marktplatz bereits als gefährlich identifiziert wurden. Die Verordnung konkretisiert zudem die Pflichten der verschiedenen Wirtschaftsteilnehmer wie Hersteller, Importeur, Händler oder Fulfilment-Dienstleister und legt deren genaue Aufgaben fest.

Zudem werden Verbraucherinnen und Verbraucher im Fall des Rückrufs eines gefährlichen Produkts besser informiert, beispielsweise über die Kontaktinformationen, die sie beim Kauf des Produkts hinterlegt haben. So soll sichergestellt werden, dass mehr Verbraucherinnen und Verbraucher von dem Rückruf des von ihnen gekauften Produktes erfahren. Im Falle des Rückrufs erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos Abhilfe. Sie haben grundsätzlich die Wahl zwischen mindestens zwei Abhilfemaßnahmen wie beispielsweise der Erstattung des Kaufpreises, dem Ersatz des zurückgerufenen Produkts oder der Reparatur.

Mit der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit wird die Produktsicherheitsrichtlinie aus dem Jahr 2001 abgelöst. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung, die in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht sein wird, ist im Mai oder Juni 2023 zu rechnen, mit der Anwendung entsprechend den Übergangsbestimmungen der Verordnung 18 Monate später.

25.04.2023 | Pressemitteilung Nr. 065/23 | Verbraucherschutz

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