Microsofts „Bing Maps Streetside“

Auch Vorab-Widerspruch möglich

Nach Google fährt nun auch das Softwareunternehmen „Microsoft“ mit Kameraautos durch die Straßen, um für sein Angebot „Bing Maps Streetside“ Panoramabilder aufzunehmen.

Begonnen hat Microsoft in vier bayrischen Städten. Anschließend fahren die Kamerafahrzeuge bundesweit circa 50 weitere Städte und Regionen ab.

Ab diesem Sommer will „Microsoft“ die Aufnahmen von öffentlichen Straßen und Plätzen in das bestehende Kartenmaterial von „Bing Maps“ integrieren und ins Internet stellen. Für eine einzelne Panoramaansicht sollen hunderte Bilder zu einem nahtlosen 3D-Modell zusammengefügt und so die realen Verhältnisse präzise abgebildet werden. Microsoft hält ein Formular bereit, um schon im Voraus Widerspruch einzulegen.

Unzureichender Schutz der Privatsphäre

Nach Kritik seitens der Aufsichtsbehörden für Datenschutz in den Bundesländern, des Bundesbeauftragten für Datenschutz und den Verbraucherzentralen, dass betroffenen Hauseigentümern und Mietern keine Möglichkeit eingeräumt werde, bereits vor der Veröffentlichung der Aufnahmen Widerspruch einzulegen, hat Microsoft jetzt nachgegeben. Das Unternehmen akzeptiert jetzt Vorab-Widersprüche und praktiziert eine ähnliches Verfahren wie „Google“ für dessen Angebot „Street View“.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, die für Microsoft zuständige Aufsichtsbehörde, hat gegen die Kamerafahrten grundsätzlich keine Einwände. Vorausgesetzt: Die Gesichter der aufgenommenen Personen und auch die Kfz-Kennzeichen werden unverzüglich unkenntlich gemacht (verpixelt). Falls „Microsoft“ jedoch Vorabwidersprüche nicht berücksichtigen und die entsprechenden Hausansichten nicht ebenfalls schon vor der Einstellung ins Internet unkenntlich machen wollte, hatte das Amt angekündigt, die Veröffentlichung der Panoramaaufnahmen zu untersagen.
Offene Fragen beim Geodaten-Kodex der Internetwirtschaft

Beim Geodaten-Kodex handelt es sich um eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft für Panorama-Bilderdienste im Internet. Diese Vereinbarung schützt die Privatsphäre von Verbrauchern aber nur unzureichend. Die Aufsichtsbehörden für Datenschutz in den Bundesländern, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Verbraucherzentralen kritisieren, dass betroffenen Hauseigentümern und Mietern keine Möglichkeit eingeräumt wird, bereits vor der Veröffentlichung der Aufnahmen Widerspruch einzulegen. Die im Geodaten-Kodex vorgesehene Möglichkeit, nach der Veröffentlichung der Bilder zu widersprechen, reicht nicht aus, um Persönlichkeitsrechte effektiv durchzusetzen. Denn sind die Daten einmal im Netz, lassen sie sich nur schwer wieder zurückholen.

Weiteres Manko: Die Forderungen nach einem Widerspruchsregister setzt er nur zu einem kleinen Teil um. Zwar sieht die Übereinkunft eine zentrale Informationsstelle über die Geodatendienste vor, nicht aber die Möglichkeit, einen einmaligen für alle Dienste geltenden Widerspruch einzulegen. Wer keine Abbildung seines Hauses oder seiner Wohnung im Internet wünscht, muss daher im Auge behalten, welche neuen Dienste angeboten werden und immer wieder aufs Neue tätig werden. Zudem sind die Geodaten-Kodex nur für Unterzeichner und nicht für die gesamte Internetwirtschaft verbindlich. Auch bleibt offen, wie kontrolliert werden soll, ob die Verhaltensregeln eingehalten werden, und Verstöße geahndet werden sollen.
Gegenwehr schon im Vorfeld

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale wäre die Veröffentlichung von Hausansichten rechtswidrig, wenn man ihr erst im Nachhinein widersprechen könnte. Eigentümer und Mieter, die nicht wünschen, dass jeder ihr Haus oder ihre Wohnung sehen kann, sollten sich daher bereits im Vorfeld dagegen wehren. Dabei hilft nunmehr auch ein Formular von Microsoft. Der Vordruck kann entweder online oder ausgedruckt per Post an Microsoft (Microsoft Deutschland GmbH, Widerspruch Bing Maps Streetside, Postfach 101033, 80084 München.) gesendet werden.

Dieser Vorabwiderspruch ist vom 1. August bis zum 30. September 2011 möglich. Microsoft berücksichtigt aber leider nur vorherige Widersprüche, die mit diesem Formular erfolgen. Wer daher bereits auf andere Weise vorab widersprochen hat (beispielsweise mit unserem Musterbrief), sollte den Widerspruch mittels des Formulars von Microsoft wiederholen. Nur so ist es möglich, dass Microsoft den Widerspruch vor Veröffentlichung der Bilder bereits berücksichtigt.

Wer die Frist für den Vorabwiderspruch verpasst hat, hat zwar weiterhin das Recht, dass die Aufnahmen der eigenen Häuserfront unkenntlich gemacht werden. Aber dann erfolgt die Verpixelung der Bilder erst nach dem Start von Bing Maps Streetside. Dazu können die Gebäude nach Angaben von Microsoft direkt im Browser markiert werden. Auf der Website von Microsoft sind hierzu weitere Informationen eingestellt. Dort stehen auch die Fahrpläne der eingesetzten Fahrzeuge.

Sollte Ihr Widerspruch keinen Erfolg haben, können Sie sich an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht als zuständige Aufsichtsbehörde wenden: per Post (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27, 91522 Ansbach) oder per E-Mail (datenschutz@reg-mfr.bayern.de).

(Quelle:http://www.vzth.de/UNIQ131412014821820/link873921A.html)

Relevante Beiträge