Natürliches Mineralwasser – Quellwasser – Tafelwasser

Wasser ist ein idealer Durstlöscher.

Wasser ist ein idealer Durstlöscher. Was als abgefülltes Wasser in den Handel kommt, muss eine Reihe von Anforderungen hinsichtlich der Herkunft, Zusammensetzung und Kennzeichnung erfüllen.

Es gibt verschiedene Arten von Wasser, die jeweils unterschiedliche Eigenschaften besitzen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) beschäftigt sich dabei mit den Wassersorten natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist dagegen für Heil- und Trinkwasser zuständig. Heilwasser gilt nicht wie Mineral-, Quell- und Tafelwasser als Lebensmittel, sondern als Arzneimittel und unterliegt somit dem Arzneimittelgesetz. Trinkwasser, an dessen Qualität hohe Anforderungen gestellt werden, ist in der Trinkwasser-Verordnung festgelegt.

Natürliches Mineralwasser
Die wesentlichen Vorgaben für natürliches Mineralwasser stammen aus dem EU-Recht. Dabei ist die Richtlinie 2009/54/EG grundlegend.

Anforderungen: Diese Kriterien muss Mineralwasser erfüllen
Natürliches Mineralwasser stammt aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen. Es wird aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen. Es ist von ursprünglicher Reinheit. Der Gehalt an Mineralien, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen kennzeichnet ein bestimmtes Mineralwasser. Gegebenenfalls besitzt es bestimmte, insbesondere ernährungsphysiologische Wirkungen.

Die Zusammensetzung, die Temperatur und die übrigen wesentlichen Merkmale des natürlichen Mineralwassers bleiben im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant. Wird das natürliche Mineralwasser nicht am Quellort sofort verbraucht, muss es dort in die für den Endverbrauch bestimmten Flaschen oder anderen Fertigpackungen abgefüllt werden.

Grenzwerte für unerwünschte Stoffe
Die Grenzwerte für natürlich vorkommende, aber unerwünschte Bestandteile in natürlichem Mineralwasser sind in Anlage 4 zu § 6a Abs. 1 der Mineral- und Tafelwasserverordnung geregelt.

Kennzeichnung: Das steht auf dem Etikett
Auf dem Etikett von natürlichen Mineralwässern stehen den Verbraucherinnen und Verbrauchern viele Informationen über das Wasser zur Verfügung. Dort muss Folgendes angegeben werden:

Die Verkehrsbezeichnung. Diese kann „Natürliches Mineralwasser“ oder „Kohlensäurehaltiges Mineralwasser“ lauten. Sofern Kohlensäure zugesetzt wurde, kann zwischen „Natürlichem Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt“ und „Natürlichem Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt“ unterschieden werden.
Ort und Name der Quelle.
Der Analysenauszug. Dieser gibt die charakteristischen Bestandteile des Wassers an.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum.
Die vorgenommenen Behandlungsverfahren.
Der Name des Brunnenbetriebes, des Importeurs oder des Herstellers.
Besondere Eigenschaften: Stilles Wasser, Säuerling und Co.
Wenn natürliches Mineralwasser über besondere Eigenschaften verfügt, können diese ausgelobt werden. Dabei werden jedoch Anforderungen an das Mineralwasser gestellt.

Um eine Gefährdung der Konsumenten ausschließen zu können, sind ab bestimmten Fluoridkonzentrationen im Mineralwasser Hinweise bzw. Warnhinweise auf dem Etikett anzubringen:

Enthält das natürliche Mineralwasser mehr als 1,5 Milligramm Fluorid pro Liter, muss das mit dem Hinweis „Enthält mehr als 1,5 Milligramm pro Liter Fluorid: Für Säuglinge und Kinder unter 7 Jahren nicht zum regelmäßigen Verzehr geeignet“ angegeben werden.
Beträgt der Fluoridgehalt mehr als 5 Milligramm pro Liter, muss auf dem Etikett mit einem Warnhinweis in deutscher Sprache darauf hingewiesen werden, dass dieses Wasser wegen des erhöhten Fluoridgehalts nur in begrenzten Mengen verzehrt werden darf.
Eine Behandlung mit ozonangereicherter Luft ist ebenfalls kenntlich zu machen.

Die Zusatzbezeichnung „Säuerling“ oder „Sauerbrunnen“ darf ein natürliches Mineralwasser nur dann führen, wenn es aus einer natürlichen oder künstlich erschlossenen Quelle stammt, einen natürlichen Kohlendioxidgehalt von mehr als 250 Milligramm pro Liter aufweist und abgesehen von einem eventuell weiteren Kohlendioxidzusatz nicht willkürlich verändert wurde.

Wenn der Säuerling aus der Quelle im Wesentlichen unter natürlichem Kohlensäuredruck hervorsprudelt, darf es als „Sprudel“ bezeichnet werden. Ein unter Kohlendioxidzusatz abgefülltes natürliches Mineralwasser darf ebenso als Sprudel bezeichnet werden.

„Stilles Mineralwasser“ hingegen ist natürliches Mineralwasser, das einen geringen Kohlensäuregehalt aufweist.

Quellwasser
Quellwasser benötigt im Gegensatz zu natürlichem Mineralwasser keine amtliche Anerkennung und Nutzungsgenehmigung, wenn es als Lebensmittel vermarktet wird. Es stammt ebenfalls aus unterirdischen Wasservorkommen und wird daraus durch natürliche oder künstlich erschlossene Quellen gewonnen. Es wird am Quellort in die für die Verbraucher bestimmten Behältnisse abgefüllt. Bei den mikrobiologischen Anforderungen, den Behandlungsverfahren und der Abfüllung gelten dieselben Kriterien wie bei natürlichem Mineralwasser.

Die ursprüngliche Reinheit von Quellwasser muss nicht nachgewiesen werden, aber das Wasser muss den selben Kriterien entsprechen, die bei Trinkwasser gelten. Die detaillierten Bestimmungen über Quellwasser sind Abschnitt 3 der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung zu entnehmen.

Tafelwasser
Tafelwasser bedarf ebenfalls keiner amtlichen Anerkennung. Es ist kein natürliches Mineralwasser, sondern eine Mischung verschiedener Wässer. Es wird aus Trinkwasser oder natürlichem Mineralwasser hergestellt. Tafelwasser kann zudem weitere Zutaten enthalten, wie etwa Meerwasser, natürliches salzreiches Wasser und Mineralsalze. Tafelwasser darf nur so hergestellt werden, dass die Grenzwerte für chemische Stoffe, die in der Trinkwasser-Verordnung für Trinkwasser festgelegt sind, eingehalten werden.

Da Tafelwasser nicht am Quellort abgefüllt werden muss, findet man in Zapfanlagen von Kantinen oder Gaststätten nur Tafelwasser, aber kein natürliches Mineral- oder Quellwasser.

„Sodawasser“ ist Tafelwasser, das mindestens 570 mg/l Natriumhydrogencarbonat und Kohlendioxid enthält.

(Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Ernaehrung/Wasser.html)

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