Nix extra für Kredite

Kreditinstitute kassieren für die Gewährung eines Konsumentenkredits bis zu 3,5 Prozent Bearbeitungsgebühren.

Dies kann im Einzelfall einige Hundert Euro ausmachen. Wenn Sie diese Erfahrung leider auch machen mussten, haben wir gute Neuigkeiten für Sie.
Kreditbearbeitungsentgelte sind unzulässig

Mehrere Oberlandesgerichte haben entschieden: Kreditbearbeitungsentgelte sind unzulässig! Die Prüfung von Zahlungsfähigkeit, der so genannten Bonität, und Sicherheiten des Kunden sowie die Vorbereitung des unterschriftsreifen Vertrags, um eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung sicher zu stellen, liege im alleinigen Interesse der Bank oder Sparkasse, so die Richter. Und sie schlussfolgern: Hierfür darf vom Kunden kein Extra-Entgelt gefordert werden.

Endgültig geklärt ist die Rechtslage allerdings noch nicht. Voraussichtlich Ende des Jahres wird der Bundesgerichtshof in letzter Instanz über diese Frage entscheiden. Einige Kreditinstitute gehen bereits mit gutem Beispiel voran und berechnen Ihren Kunden keine Kreditbearbeitungsentgelte mehr.
Musterbrief herunterladen und Geld zurückfordern

Falls auch Sie Bearbeitungsgebühren zahlen mussen, können Sie sich mit unserem Musterbrief an Ihr Geldinstitut wenden und den von Ihnen gezahlten Betrag unter Hinweis auf die oben erwähnten Gerichtsurteile zurück fordern. Weigert sich die Bank oder Sparkasse, die Gebühren zu erstatten, sollten Sie sich vor Einreichen einer Klage bei Gericht vergewissern, ob es nicht bereits eine höchstrichterliche Entscheidung gibt, auf die Sie sich dann auch in Ihrem Fall berufen können.
Noch Fragen?

Telefonische Konto- und Kreditberatung: Montag bis Donnerstag, 10.00 – 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 0900 1 77 54 42 (1,50 €/Min. aus dem dt. Festnetz; mobil evtl. mehr).

Persönliche Konto- und Kreditberatung nach Anmeldung unter (040) 24832-0 oder -107. Kosten: 22 € (für Empfänger von ALG II: 11 €).

Quelle

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