Noten für Pflegeheime

Qualitätsberichte in der Pflege verstehen

Wer bislang einen Heimplatz gesucht hat, hatte es schwer, die Qualität der verschiedenen Heime zu beurteilen. Bisher gab es keine vergleichbaren Informationen. Betroffene waren auf Informationen aus dem Bekanntenkreis oder auf ihren eigenen Eindruck zum Beispiel nach einem persönlichen Besuch der Einrichtung angewiesen. Zwar führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) schon seit etlichen Jahren Qualitätsprüfungen durch, die Ergebnisse durften bislang allerdings nicht veröffentlicht werden.
Die Pflegereform 2008 hat gesetzliche Regelungen für mehr Transparenz über die Qualität in der Pflege gebracht. Bis Ende 2010 müssen alle Pflegeeinrichtungen mindestens einmal vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft worden sein. Ab 2011 wird ein jährlicher Prüfturnus eingeführt. Alle Prüfungen sollen grundsätzlich unangemeldet erfolgen.

Ergebnisse aus den Prüfungen in den Pflegeeinrichtungen werden im Internet und in anderer geeigneter Form, beispielsweise als Broschüre, kostenfrei veröffentlicht werden. Diese Informationen sollen für Laien verständlich, übersichtlich und vergleichbar sein.

Welchen Nutzen haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von den veröffentlichten Ergebnissen der Qualitätsprüfungen in der Pflege? Was ist von der geplanten Bewertungssystematik für Pflegeheim zu halten? Worauf müssen Betroffene besonders achten, wenn sie das persönlich richtige Pflegeheim suchen? Das Thema „Qualitätsberichte“ ist für Laien sehr schwer zugänglich.

Daher finden Sie hier eine „Gebrauchsanweisung“ für den Umgang mit den Qualitätsberichten in der stationären Pflege. Zudem wollen wir Ihnen eine konkrete Hilfe an die Hand geben, wie Sie all diese Informationen für Ihren individuellen Fall auswerten und nutzen können.
Was Pflegebedürftige und deren Angehörige wissen wollen
Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige setzen eine gute pflegerische Qualität in Heimen voraus. Daher geht es Betroffenen bei der Suche nach einem Heimplatz in erster Linie um die Frage, welche Lebensqualität die Heime bieten.
Gesetzliche Grundlagen
Die Landesverbände der Pflegekassen müssen dafür sorgen, dass die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität veröffentlicht werden.
1. Darstellungsebene der Qualitätsberichte
Die Vereinbarungspartner der Pflegeselbstverwaltung haben sich auf eine einheitliche Darstellung der Ergebnisse aus den Qualitätsprüfungen geeinigt.
2. Darstellungsebene der Qualitätsberichte
Auf der zweiten Ebene der Veröffentlichungen der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden die Einzelergebnisse zu den 64 Fragen und den 18 Fragen aus der Bewohnerbefragung dargestellt.
Veröffentlichung der Berichte
Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden im Internet und durch Aushang im Pflegeheim veröffentlicht.
Wie entwickeln sich die Pflegenoten weiter?

Nach Informationen des GKV-Spitzenverbandes sind von den bundesweit knapp 24.000 Pflegeeinrichtungen inzwischen alle nach dem neuen Verfahren vom MDK geprüft worden. Zum 2. Mai 2011 waren 18.770 Transparenz-Berichte veröffentlicht. Weitere 808 sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich, insbesondere weil sich die Pflegeeinrichtungen mit richterlichen Anordnungen gegen eine Offenlegung der Ergebnisse gewehrt haben.

Seit Juli 2010 liegt eine wissenschaftliche Evaluation der Pflegetransparenzvereinbarungen vor. Sie bezieht sich sowohl auf den ambulanten als auch auf den stationären Bereich. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass es in einigen Bereichen dringenden Nachbesserungsbedarf gibt, so beispielsweise bei der Bewertungssystematik oder – gerade im ambulanten Bereich – bei der Anzahl der Stichproben.

Bisher mussten die Vereinbarungspartner für die Transparenzvereinbarung ihre Entscheidungen einstimmig fassen. Das hat dazu geführt, dass Änderungen und damit Verbesserungen der Transparenzvereinbarungen nicht durchsetzbar waren, weil sich immer mindestens ein Träger gegen eine Präzisierung der Bewertungskriterien gewehrt hat.

Inzwischen hat der Gesetzgeber gehandelt und die bereits vorhandene Schiedsstelle auch mit dieser Aufgabe betraut für den Fall, dass sich die Vereinbarungspartner nicht auf Änderungen des Verfahrens einigen können. Daher ist frühestens zum Herbst 2011 mit einer Änderung der Transparenzvereinbarung für ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen zu rechnen.
Was Sie bei der Wahl eines Heims beachten sollten
Nach unserer Einschätzung wird die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen mit dem derzeit geplanten Verfahren nicht die erhoffte Transparenz in der Pflege bringen. Wir sagen Ihnen, wie Sie sich anhand eigener Kriterien vorab einen persönlichen Eindruck von der Einrichtung machen können.
Glossar
Eine Erläuterung wesentlicher Begriffe rundet unsere Darstellung zum Thema „Qualitätsberichte“ ab.

(Quelle:http://www.vz-nrw.de/UNIQ131538474507942/link574191A.html)

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