OGS200 Gewinnspielabzocke, wer wurde noch abgezockt?

Mitarbeiter bzw. Partnerunternehmen, die für dieses Unternehmen arbeiten, scheinen besonders dreist bei der Gewinnspielabzocknummer zu sein. Meldet sich eine Firma mit diesem Namen oder ein Partnerunternehmen dieses Unternehmens bei Ihnen, am besten auflegen. Haben Sie Ihre Daten herausgegeben und Post bekommen, sofort damit zur richtigen Verbraucherzentrale und den Fall schildern. Die haben vorgefertigte Schreiben für diese Abzockmasche.

Am besten bei solchen Anrufen ist immer noch „einfach auflegen“. Wir haben auch von Usern gehört, die Strafanzeige gegen das Unternehmen und deren mögliche Partner gestellt haben sollen. Guter Weg! Bedenken Sie auch, das es sich um so genanntes verbotenes Cold Calling handelt. Melden Sie dies bitte der Verbraucherschutzzentrale und/oder der Bundesnetzagentur. Hier werden Bußgelder von bis zu 50.000 Euro im Einzelfall fällig. Helfen sie, solchen Unternehmen das Handwerk zu legen.

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