Pflegefall – was tun?

Ratgeber der Verbraucherzentralen macht die Leistungen der Pflegeversicherung und anderer Träger verständlich

Wer Unterstützung bei der Pflege braucht, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Aber welche Leistungen können Pflegebedürftige erwarten, wie kann die passende Hilfe ausgewählt und organisiert werden?

Der in 8. aktualisierter Auflage erschienene Ratgeber „Pflegefall – was tun?“ der Verbraucherzentralen bietet konkrete Hilfe vom Verfahren der „amtlichen“ Feststellung der Pflegebedürftigkeit und der detaillierten Beschreibung der einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung bis zu umfassenden Informationen zur sozialen Absicherung ehrenamtlicher Pflegekräfte reicht das Spektrum.
Der über 320-seitige Ratgeber richtet sich sowohl an pflegebedürftige Menschen als auch an deren Angehörige. Er gibt unter anderem Antworten auf folgende Fragen: Welche Leistungen können Pflegebedürftige erwarten? Wie können Angehörige die passende Hilfe auswählen und organisieren? Er erläutert sowohl die einzelnen Pflegestufen als auch die Leistungen der Pflegekasse.

Den Ratgeber „Pflegefall – was tun?“ gibt es zum Abholpreis von 12,90 € in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Für zusätz-lich 2,50 € für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung – auch ins Haus. Bestelladresse: Verbraucherzentrale, Zentralversand, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf, telefonische Bestellung unter 0211/38 09 – 555, Fax: 0211/38 09 – 235, E-Mail: publikationen@vz-nrw.de. Der Ratgeber kann auch über das Internet unter www.vz-rlp.de/ratgeber bestellt werden. VZ-RLP

(Quelle:http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ131672155303007/link929921A.html)

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