Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Spielzeug minimieren

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält die Grenzwerte der EU-Spielzeugrichtlinie für verschiedene gesundheitsgefährdende Stoffe für nicht ausreichend.

Die Bundesregierung will daher eine Minimierung von PAK in Spielzeug erreichen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im Auftrag des BMELV die Regelungen für krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe in Kinderspielzeug überprüft, die in der Spielzeugrichtlinie der Europäischen Union festgelegt wurden. Es kommt zu dem Schluss, dass hinsichtlich polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) in Kinderspielzeug die Gesundheit von Kindern durch die im Chemikalienrecht festgelegten Grenzwerte nicht ausreichend geschützt wird.
Die Bundesregierung setzt sich für eine harmonisierte Regelung ein.

Aufgrund der vielfältigen und häufig wechselnden Handelsströme ist ein europaweit einheitliches Vorgehen zur Minimierung von PAK die wirksamste Maßnahme zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Daher hat die Bundesregierung im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 190712006 zur Registrierung, Beurteilung Zulassung Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) ein umfassendes Dossier zur Beschränkung von krebserregenden PAK in diesen Produkten erarbeitet und an die Europäische Kommission übermittelt. Die Kommission hat bereits Nachbesserungen ankündigt.

(Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Produktsicherheit/PAKKinderspielzeug.html)

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