Qualität und Handel sind weltweit geregelt

Saatgut rund um den Globus.

Wegen der besonderen Bedeutung des Saatgutes werden Fragen der Saatgutqualität und des Saatguthandels, insbesondere die Saatgutuntersuchung, weltweit geregelt.
In der EU darf Saatgut einer Pflanzensorte nur in Verkehr gebracht werden, wenn diese zugelassen wurde. Die Sortenzulassung durch das Bundessortenamt setzt voraus, dass eine Sorte in der Gesamtheit ihrer wertbestimmenden Eigenschaften besser beurteilt wird als die bereits zugelassenen Sorten. Zu diesen Eigenschaften gehören Ertrag, Qualität und Widerstandsfähigkeit gegen Schaderreger und Witterungsextreme.

Diese Vorgabe des Saatgutrechts ist ein wichtiger Motor des Fortschritts in der Pflanzenzüchtung. Neuere Sonderregelungen des Saatgutrechts für so genannte Erhaltungssorten sollen dazu beitragen, die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft zu sichern.

Das Sortenschutzrecht schafft den rechtlichen Rahmen für eine angemessene Vergütung der Leistungen und der erheblichen Investitionen der Züchter. Damit ist ein wirksamer Sortenschutz die Voraussetzung dafür, dass die heimische Landwirtschaft weiterhin den Züchtungsfortschritt in Form leistungsfähiger Pflanzensorten nutzen kann, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Pflanzenzüchtung hat sich zu einem hoch spezialisierten Zweig der Agrarwirtschaft entwickelt. Neben züchterischem Können und Wissen erfordert erfolgreiche Pflanzenzüchtung einen hohen Kapitaleinsatz: Die Züchtung einer Getreidesorte dauert mindestens 6 bis 8 Jahre.

(Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Pflanze/Acker-Pflanzenbau/SaatgutHandel.html)

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