Rauswurf eines Fondsmanagers per Gerichtsbeschluss

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Rauswurf eines Fondsmanagers per Gerichtsbeschluss

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Bis zum Schluss war sich der Fondsmanager keiner Schuld bewusst. Doch nun musste er kraft Richterspruch des Oberlandesgerichts seinen Chefsessel der Windpark-Fondsgesellschaft räumen. Schon vor einem Jahr hatten ihn die 175 Gesellschafter auf der Gesellschafterversammlung aus der Geschäftsführung geworfen, um den Fonds vor einer Pleite zu bewahren. Allerdings wehrte er sich und klagte. Immerhin ging es um ein prestigeträchtiges Projekt: einen Windpark – der einmal mit der erzeugten Energie ein Drittel aller Erfurter Haushalte mit Strom versorgen soll. Der Energieriese E.on war verpflichtet, den Strom für 8,35 Cent vom Windpark anzukaufen.

Doch das Eigenkapital der Anleger in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro wurde fast vollständig von den Weichkosten für Beratung, Planung und Vertrieb aufgebraucht. Das Geld wurde also gar nicht in den Windpark investiert. Der Park aus modernsten ostfriesischen Windraftanlagen vom Typ E70 der Firma Enercon aus Aurich (Stückpreis nicht unter 190.000 Euro) verschlang 21 Millionen Euro, die drei Unternehmen als Kredite vorstreckten.

Refinanzieren sollte sich der Bürgerwindpark durch Bürgerbeteiligungen ab 2.500 Euro und durch den Stromverkauf an E.on. Völlig unklar ist auch, warum der Ingenieur .. Mehr erfahren Sie in der Exclusiv-Meldung beim Finanznachrichtendienst GoMoPa.net (http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=960&meldung=Windpark-Moebisburg-Rauswurf-des-Fondsmanagers-per-Gerichtsbeschluss)

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