Rip Deal

Sie haben eine Immobilie angeboten, sie wollen eine Antiquität verkaufen? Vorsicht, auch hier lauern Betrüger!

Unter diesem Begriff (to rip: jemanden ausnehmen, neppen; deal = Handel, Geschäft) sind Betrugs-, Raub- und Diebstahlsdelikte zu verstehen, die alle nach einem bestimmten Muster ablaufen.

Die Opfer sind in der Regel Verkäufer von Immobilien oder Antiquitäten, oder auch anderen Wertgegenständen, die den Kontakt zu potentiellen Käufern u.a. über das Internet (z.B. Immobilieninserat-Sites) suchen. Die Täter suchen gezielt diese Inserate aus dem Angebot und bauen telefonisch oder vorerst per Email Kontakt zu den Opfern auf, und zeigen Interesse an dem Kauf der Immobilie/Ware.

Häufig geben sie an, im Auftrag eines zahlungskräftigen Investors zu handeln, der seinen Sitz im Ausland hat.

So auch im Fall eines Geschäftsmannes aus Bayern. Dieser bot im Oktober 2006 einen hochwertigen Sportwagen für 2 Mio. Euro im Internet an. Ein angeblicher Interessent wollte gegen Provision einen Käufer vermitteln. Zum Treffen in einem renommierten Münchner Hotel brachte der Geschäftsmann die Geldscheine mit und zeigte sie dem angeblichen Vermittler. Diesem gelang es unbemerkt das Geld gegen wertlose Papierschnipsel zu vertauschen. Dann verschwand der Betrüger und mit ihm ein sechsstelliger Eurobetrag.

Typisch für derartige Straftäter ist auch das folgende Vorgehen:
Durch häufigere Kontaktaufnahme soll dem Opfer der Eindruck vermittelt werden, dass es sich tatsächlich um einen Interessenten handelt, der sogar bereit ist, ohne den Preis drücken zu wollen die volle Summe zu bezahlen. Die Opfer werden ins Ausland (Mailand, Paris, Amsterdam usw.) eingeladen, da die Täter vorgeben aus Termingründen nicht selbst erscheinen zu können. Durch Begleichen aller Unkosten für Flug, Hotel usw. wird das Misstrauen der Opfer abgebaut. Vor Ort wird der Effekt durch selbstsicheres Auftreten und Vorgeben eines luxuriösen Lebensstils noch verstärkt. Sehr bald wird ein Treffen vereinbart, um über das Geschäft zu sprechen. Während des Gespräches wird das Thema sehr rasch auf einen dringend notwendigen Sorten-Tausch gelenkt, ohne den das eigentliche Geschäft des Immobilienverkaufs nicht stattfinden kann. In der Regel sollen Euro in Schweizer Franken gewechselt werden. Um die Zustimmung des Opfer zu bekommen, bieten die Täter einen für das Opfer nicht unerheblichen Gewinn für das Tauschgeschäft an. Bei noch skeptischen Opfern wird zunächst ein kleiner Betrag getauscht, und sie erhalten echte Schweizer Franken. Wenn dann das Opfer bereit ist die volle Summe umzutauschen, erhält er gefälschte Scheine oder einen Koffer mit Papierschnipseln. Sollte sich das Opfer weigern, sein Geld zu übergeben, wird mit leichter Gewalt, oder vorgehaltener Waffe nachgeholfen. Nach dem Tausch suchen die Täter das Weite.

Was können Sie tun, um nicht auf Betrüger hereinzufallen?
Seien Sie besonders vorsichtig, wenn ein Käufer bereitwillig auf den von Ihnen veranschlagten Kaufpreis eingeht, ohne zu verhandeln.
Seien Sie misstrauisch, wenn die Kaufzusage ohne vorherige Besichtigung des Kaufobjektes erfolgt.
Stellen Sie die Personalien Ihrer Geschäftspartner fest. Geben Sie sich nicht mit einer (ausländischen) Handynummer zufrieden.
Lassen Sie sich stets Ausweisdokumente Ihres Geschäftspartners zeigen und notieren Sie die Daten.
Überprüfen Sie, wer Ihr Geschäftspartner ist und wer dahinter steht. Gibt es die Firmen?
Lassen Sie sich von dem scheinbar seriösen Aussehen und Auftreten der Täter nicht beeindrucken.
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Bei unseriösen Angeboten steht nur der Täter unter Zeitdruck.
Vorsicht beim Angebot eines Devisen-Tauschgeschäftes.
Werten Sie es als eindeutigen Hinweis auf betrügerische Absichten, wenn dem eigentlichen Verkauf insbesondere ein Devisenumtauschgeschäft vorausgehen soll.
Typisch sind kleine Einstiegsgeschäfte, um Ihr Vertrauen zu gewinnen. Lassen Sie sich von dem vermeintlich schnellen Gewinn nicht zu Folgegeschäften hinreißen.
Je höher der versprochene Gewinn, desto mehr Vorsicht ist geboten.
Werden Sie stutzig, wenn jemand Geld gegen Geld mit hohem Verlust tauschen möchte!
Höchste Alarmstufe besteht, wenn die Geschäftsabwicklung im Ausland stattfinden soll. (Sprachprobleme, Gerichtsstand, Anzeigenerstattung)
Erstatten Sie eine Anzeige, selbst wenn Sie nur einen solchen Kontakt hatten, ohne bereits geschädigt zu sein.

Quelle: bayerische Polizei

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