Schlichtungsstelle Energie vermittelt zwischen Verbrauchern und Energieversorgern

Seit dem 1. November 2011 bietet die Schlichtungsstelle Energie Verbrauchern die Möglichkeit, kurzfristig und kostenlos ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Streitigkeiten zwischen Energieversorger und Kunde, etwa über Anbieterwechsel, Bonus- oder Abschlagszahlungen, konnten bisher nur in einem Gerichtsverfahren geklärt werden. Solche Verfahren können lange dauern und zu hohen finanziellen Belastungen beider Parteien führen.

Eine schnellere und unkomplizierte Alternative soll die Schlichtungsstelle Energie anbieten, um Konflikte zwischen Unternehmen und Verbrauchern schnell zu klären. Die Schlichtungsverfahren sollen in der Regel nicht länger als drei Monaten dauern, die Neutralität der Schlichtungsstelle wird durch einen unabhängigen Ombudsmann gewährleistet.

„Die außergerichtliche Streitschlichtung als moderierter Interessenausgleich ist ein wichtiges Instrument unserer Verbraucherpolitik. Das Modell der Schlichtung hat sich bewährt. Ich freue mich, dass die Schlichtung nun auch im Energiebereich Anwendung findet. Das ist ein wichtiges Signal für andere Wirtschaftsbereiche,“ sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner.

Träger der Schlichtungsstelle Energie ist ein unabhängiger Verein, der am 25. Oktober 2011 von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler seine Anerkennungsurkunde erhielt. Der Verein wird getragen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und dem Bundesverband neuer Energieanbieter (bne). Die Gründung erfolgt auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Schlichtungsstelle finanziert sich über Fallpauschalen, die verursachungsgerecht von den Unternehmen pro Fall getragen werden.

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