Sicher, bezahlbar und umweltfreundlich ins Zeitalter der erneuerbaren Energien

Mit ihrem „Energiekonzept 2050“ hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für den Einstieg ins Zeitalter der erneuerbaren Energien und den zügigen Ausstieg aus der Kernenergie geschaffen.

Spätestens Ende 2022 soll das letzte deutsche Kernkraftwerk vom Netz gehen.

Das Zeitalter der erneuerbaren Energien soll 2050 erreicht sein. Mit ihrem Energiekonzept sorgt die Bundesregierung dafür, dass die Energieversorgung zuverlässig bleibt, die Energiekosten niemanden überfordern, der Wirtschaftsstandort Deutschland stark bleibt und wir unsere Klimaschutzziele konsequent in die Tat umsetzen. So gelingt es, dass künftige Generationen den gleichen Wohlstand, den gleichen Komfort und die gleiche soziale Sicherheit genießen können wie wir heute (Quelle: www.bundesregierung.de).

Lesen Sie auf der Internetseite der Bundesregierung weitere Informationen zum „Energiekonzept 2050“
Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Ein Element des Energiekonzeptes ist die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Es stärkt insbesondere auch die Rolle der nachwachsenden Rohstoffe und die Bioenergie-Nutzung. Die Bioenergie wird mit ihrem umfangreichen Einsatzspektrum und ihrer guten Speicherfähigkeit in der künftigen Energieversorgung eine noch größere Rolle spielen. Die EEG Novelle stellt die Weichen für eine umweltfreundliche, sichere und von Wirtschaft und Verbrauchern tragfähige Energieversorgung der Zukunft. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird gefördert, um die Ziele des Energiekonzepts schnellstmöglich zu erreichen. Das neue EEG stärkt dabei auch die ländlichen Räume, die landwirtschaftliche Produktion und damit verbunden die regionale Wertschöpfung. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Schwachstellen in der bisherigen Förderung und unerwünschte Nebeneffekte, die im Rahmen einer umfangreichen Evaluation ermittelt wurden, werden mit dem neuen EEG abgebaut.

Dafür sorgen im neuen EEG folgende Kernelemente:

Das Vergütungsmodell wird vereinfacht und weniger bürokratisch in der Handhabung. Künftig wird bei der Vergütung nur noch zwischen einer Grundvergütung und zwei Rohstoffvergütungsklassen unterschieden. Die Vergütungshöhe erfolgt dabei anteilig, basierend auf dem Energiegehalt des jeweiligen Einsatzstoffs, und ermöglicht so eine Stromerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen und gleichzeitig anderer Biomasse wie zum Beispiel Rest- und Abfallstoffe, darunter insbesondere Gülle.
Die Flächenkonkurrenz wird entschärft: Um die Konkurrenz zwischen Biogas- und Lebensmittelproduktion zu verringern, wird der Einsatz von Rest- und Abfallstoffen künftig besser gefördert und die Struktur der Boni – auch durch Entkoppelung – verändert. Auch wird beispielsweise der Einsatz von mindestens 80 Prozent Gülle mittels einer zusätzlichen Vergütungsstufe bei 75 Kilowatt (kW) als Sondertatbestand wirtschaftlich möglich sein. Dadurch werden bisher gering genutzte energetische Potenziale erschlossen. Außerdem wird durch die Vermeidung von Treibhausgasen ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Der Maiskonzentration wird entgegengewirkt: Der Einsatz von Mais- und Getreidekorn in Biogasanlagen wird auf maximal 60 Prozent begrenzt. Starke regionale Anbaukonzentrationen von Mais werden dadurch eingeschränkt.
Durch Abbau von Überförderungen werden Kosten für private Haushalte gesenkt: So wird das Vergütungsniveau um 10 bis 15 Prozent gesenkt. Zusätzlich wird für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 500 kW die Vergütung innerhalb der Rohstoffklasse I auf 5 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) gesenkt, für Anlagen zwischen 750 kW und 5 MW auf 4 ct/kWh.
Beitrag der nachwachsenden Rohstoffe zur Netzstabilität wird deutlich ausgebaut: Mit neuen Anreizen, wie der Flexibilitätsprämie und der verpflichtenden Einführung einer Marktprämie für Biogasanlagen größer als 500 kW, soll eine bedarfsgerechte Verstromung/Einspeisung gefördert werden. In einer Übergangszeit bis zum 1. Januar 2014 können die entsprechenden Vermarktungsstrukturen schrittweise aufgebaut und optional langfristig auch durch kleinere Anlagen genutzt werden.

(Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Bioenergie-NachwachsendeRohstoffe/Bioenergie/Novelle-des-EEG-Juni2011.html)

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