SIS Senioren Info Services GmbH: Bundesnetzagentur untersagt Einzug vermeintlicher Abokosten per Telefonrechnung

„Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, gerade der älteren Generation mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Das haben Sie sich verdient! So viel haben Sie in Ihrem Leben geleistet. Einen Teil möchten wir Ihnen nun mit dem Senioren Info Service zurückgeben.“ Mit solch wohl klingenden Worten umwarb die SIS Senioren Info Services GmbH ältere Menschen per Telefon – allerdings nicht, um zu geben, sondern um zu nehmen. Am Ende des Anrufs wurden die Betroffenen aufgefordert, „Ja“ zu sagen, um den kostenpflichtigen Dienst zu bestellen. Aber auch wer nicht auf die Aufforderung reagierte, wurde anschließend abkassiert.

Für die Möglichkeit, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr eine spezielle Betreuungs-Telefonnummer anrufen zu können, hat das Unternehmen über die monatliche Telefonrechnung einen Betrag von 9,95 Euro abgerechnet. Die Bundesnetzagentur sieht das Vorgehen als rechtswidrig an und hat der Münchener Firma verboten, die Abonnementskosten per Telefonrechnung einzuziehen. Netzbetreiber dürfen ab sofort ihren Kunden keine Dienste dieses Anbieters mit der Produkt-ID 18S14 mehr in Rechnung stellen. Außerdem hat die Bundesnetzagentur zwei von der SIS GmbH genutzte Rufnummern (089 54319404 und 089 54319405) abgeschaltet.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Telefonrechnungen ab Juni 2011 daraufhin zu überprüfen, ob sie einen Rechnungsbetrag über 8,36 € netto bzw. 9,95 € brutto mit der Produkt-ID 18S14 enthalten. Wenn Sie den Betrag in Ihrer Rechnung finden, sollten Sie ihn von der Gesamtforderung abziehen und nur die Differenz begleichen. Zahlen Sie Ihre Telefonkosten per Lastschrift, können Sie die Rechnungssumme binnen einer Frist von sechs Wochen nach Rechnungsabschluss Ihrer Bank, das ist in der Regel zum Quartalsende, zurückbuchen und auch hier nur die Differenz an Ihren Telefonanbieter überweisen. In allen anderen Fällen bleibt Ihnen nur der mühsame Weg, bezahlte Beträge vom Anbieter zurückzufordern.

Übrigens: wenn Sie die Rechnung kürzen, teilen Sie dies Ihrem Anbieter mit, damit es keine Probleme bei der Abrechnung gibt.

(Quelle: http://www.vzth.de/UNIQ131541540210768/link925761A.html)

Relevante Beiträge