Start für bundesweite Beratungshotline zu Pflegeverträgen

Verbraucherzentralen klären über Vertragsrechte von Pflegebedürftigen auf

Mit einer neuen Hotline beraten die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein ab sofort bundesweit zu Verträgen mit stationären Pflegeeinrichtungen und anderen Wohnformen. Das erweiterte Angebot ist Bestandteil eines Projekts zur Stärkung der Verbraucherrechte in der Pflege. Die Hotline ist erreichbar über die Rufnummer 01803 – 66 33 77.

Das neue Angebot richtet sich erstmals an Verbraucher aus allen Bundesländern. Besetzt ist die Hotline von Montag bis Mittwoch zwischen 11.00 Uhr und 14.00 Uhr. Für die Anrufer entstehen Kosten von 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz oder maximal 42 Cent pro Minute aus dem deutschen Mobilfunknetz. Die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein bieten als so genannte Pilotregionen bereits seit Mitte Januar regionale Anlaufpunkte für eine persönliche Beratung. Anlass des Projekts waren die komplizierten gesetzlichen Anforderungen an stationäre Pflegeverträge und der nahezu vollständige Rückzug der Heimaufsichten aus deren Kontrolle.

Das Projekt „Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)“
Am 1. Oktober 2010 starteten 14 Verbraucherzentralen, darunter die Verbraucherzentrale Sachsen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Projekt zur Stärkung der Verbraucherrechte in der Pflege. Bis Ende März 2013 nehmen sie das Kleingedruckte in Verträgen von Alten- und Pflegeeinrichtungen unter die Lupe, bieten rechtlichen Rat an, führen Aktionstage durch und tragen die Rechtslage in die Öffentlichkeit. Grundlage ist das seit 1. Oktober 2009 gültige Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), das neben dem „klassischen“ Pflegeheim auch für viele Pflegewohngemeinschaften und Einrichtungen der Behindertenhilfe gilt. Finanziert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

(Quelle:http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ131524213427991/link925051A.html)

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