Überflutungen in Bangkok und Zentralthailand

Auswärtiges Amt rät von Reisen ab

Wegen des in diesem Jahr besonders starken Niederschlags im Regenmonat Oktober sind verschiedene Landesteile überschwemmt, vor allem die Regionen in Zentralthailand. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes sind die Sehenswürdigkeiten in Ayutthaya derzeit gesperrt. Bislang weitgehend verschont geblieben seien die bei Touristen beliebten Gebiete im Süden des Landes wie Phuket, Pattaya, Koh Samui und Hua Hin. Wegen der Fluten, die bereits Randgebiete Bagkoks erreicht haben, rät das Auswärtige Amt „von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Großraum Bangkok und Zentralthailand dringend ab“. Urlaubern in spe sowie aktuell Reisenden empfiehlt das Amt, „umgehend“ Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufzunehmen, um die Reise eventuell zu verschieben oder die Route zu ändern.

Rechtliche Einschätzung

Grundsätzlich gilt: Sowohl Pauschalreisende als auch Reiseveranstalter haben das Recht, den Reisevertrag wegen höherer Gewalt zu kündigen. Dieses Recht ist immer dann gegeben, wenn eine Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist und dies zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht absehbar war. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale trifft dies derzeit vor allem auf die Regionen in Zentralthailand zu.

Fallen bei einem Pauschalurlaub wegen Naturkatastrophen einzelne Leistungen weg, wie beispielsweise Ausflüge, oder ist die Reise mangelhaft, etwa weil Unterkünfte nur eingeschränkt genutzt werden können, kann der Reisepreis auch bei Vorliegen höherer Gewalt entsprechend gemindert werden.

Wichtig für Individualreisende: Sie haben keinen Anspruch auf kostenlose Stornierung der Zimmerbuchung. Vielmehr sind sie auf die Kulanz des Hoteliers angewiesen.

Wegen der angespannten Situation sollten sich Touristen, deren Urlaub bevorsteht, unbedingt beim Auswärtigen Amt über den aktuellen Stand informieren.

Transitaufenthalte am Flughafen Suvarnabhumi

Das Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass der Internationale Flughafen Bangkok, Suvarnabhumi Airport, weiterhin geöffnet sei und sowohl von der Innenstadt Bangkoks als auch von den Touristenzentren südlich von Bangkok wie Pattaya und Hua Hin erreicht werden könne. Auch seien von dort Weiterflüge in die nicht überschwemmten Touristengebiete möglich. Deshalb gelte der Reisehinweis „nicht für Transitaufenthalte am Flughafen Suvarnabhumi“.

Quelle

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